Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 11.09.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan „Zeilerfeld“ im Bereich der FlSt.-Nr. 920/5 und Teilflächen FlSt.-Nr. 920/1 (jeweils Gemarkung Unterwössen) südlich der Josef-Aberger-Straße eine Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
In seiner Sitzung vom 11.09.2023 hat der Gemeindetrat Unterwössen ebenfalls den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 15.08.2023 inkl. Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Entwurf samt Begründung, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen kann in der Zeit vom
30.10.2023 bis 30.11.2023
im Internet unter
www. www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während dieser Frist zur öffentlichen Einsicht im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.