Kürzlich hat der neue Gemeinderat den im Jahr 2017 gefassten und 2020 erneut gefassten Grundsatzbeschluss zur Bauland- und Ortsentwicklung einstimmig bestätigt. Ein starkes Signal. Die Tallage von Unterwössen bedingt es: Es gilt den Bedarf an Flächen für bauliche Nutzung, gerade auch Wohnen, einerseits sowie landwirtschaftliche Nutzung, Naherholung und Natur anderseits in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. „Insofern geht es um eine Entwicklung vorrangig im Innenbereich, also innen vor außen“, stellte Bürgermeister Johannes Weber (CSU) vor.
Geschäftsleiter Thomas Müllinger sowie Architekt und Ortsplaner Max Wüstinger erläuterten den Sachverhalt und stellten vor. Im Beschluss und dessen Grundlagen heißt es unter anderem „die Gemeinde Unterwössen erkennt die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum als kommunale Aufgabe. […] Die Kommune soll vermehrt in den Mittelpunkt treten, um eine gerechte und nachhaltige Entwicklung gewährleisten zu können. Insbesondere geht es darum, bestehendes Bauland für eine Bebauung zu aktivieren und in Zukunft brachliegenden Baulandflächen vorzubeugen. Im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses gibt sich die Gemeinde selbst und anderen Akteuren in der Baulandentwicklung Regeln, um dieses Ziel zu erreichen.“.
Bei den Zielen heißt es: „Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung des Wohnungs- und Immobilienmarktes, welche eine ausreichende Versorgung mit Bauland bzw. Immobilien vor allem für ortsansässige, junge Familien und ortsansässige Senioren zu erschwinglichen Preisen sichert. Bauland soll schnell zur Verfügung stehen und kurzfristig bebaut werden. Die Bevorratung unbebauter Baugrundstücke und die Spekulation mit diesen soll weitest möglich verhindert werden. Neue Wohneinheiten sollen als Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Dorfzentren sollen gestärkt werden. Die Gemeinde bekennt sich zum Tourismus als wichtigem Wirtschaftsfaktor und möchte diesen erhalten und primär in qualitativer Hinsicht weiterentwickeln. Dem Erhalt der wertvollen, die Siedlungsflächen umgebenden Naturräume und der innerörtlichen Grünflächen ist bei allen Maßnahmen besonderer Stellenwert beizumessen, bei sämtlichen Maßnahmen ist der Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft zu berücksichtigen.“. Zu den Grundätzen bei Neuausweisungen und Änderungen heißt es: „Die bauliche Entwicklung ist grundsätzlich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und Freiflächen innerhalb dieser beschränkt. Nachverdichtungsmaßnahmen oder der Umsetzung bereits bebauter oder überplanter Flächen wird der Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen eingeräumt. Im Rahmen der Neuausweisung von Bauland oder der Neuüberplanung bestehender Flächen ist besonderer Wert auf eine möglichst gute Ausnutzung der Flächen zu legen.“.
Für diese umsichtige und erfolgreiche Strategie im verantwortungsvollen Umgang mit Flächen, erhielt die Gemeinde Unterwössen im Jahr 2024 gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Auszeichnung als „Flächenbewusste Kommune“.