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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 22/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Unterwössen. In der letzten Gemeinderatssitzung galt es, über einen Bauantrag zu entscheiden. Der Antragsteller plant, sein 1952 genehmigtes Wohnhaus zu erweitern. Die vorhandene Garage mit ihrer Dachterrasse möchte er umbauen und aufstocken, um eine zweite Wohneinheit zu schaffen. Auf dem Grundstück soll ein neuer Carport entstehen. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

Die Problematik: Das Grundstück liegt im Zentrum einer großen Wiese an der westlichen Seite des Wendelweges. Laut des dortigen Bebauungsplanes „Ortszentrum“ soll das Grundstück von Bebauung freigehalten werden. Trotzdem hatte das Landratsamt bereits im April 2024 eine Bauvoranfrage positiv beschieden und Ausnahmen für die Lage des Carports und die Aufstockung erlaubt. Im selben Bescheid verwies das Landratsamt allerdings darauf, dass es weitere Vorhaben für nicht genehmigungsfähig erachte.

Mit seinem Bauantrag zielt der Antragsteller nun darauf ab, über den Vorbescheid hinaus das Erdgeschoss um einen rund 13 Quadratmeter großen Wintergarten zu erweitern und an der Südseite am Obergeschoss einen Balkon anzubauen.

Das Landratsamt äußerte Bedenken, dass ein geplanter Wintergarten nicht genehmigungsfähig sei. Die Gemeindeverwaltung sieht die zusätzlichen Erweiterungen als „untergeordnet“ an und beurteilte sie als „noch genehmigungsfähig“.

In der anschließenden Diskussion vertraten Markus Entfellner (FDP/UWW) und Martin Nieß (CSU) die Auffassung, dass die Erweiterung um 13 Quadratmeter nicht ins Gewicht falle und genehmigt werden sollte. Katharina Wagner (CSU) und Claudia Schweinöster (FDP/UWW) sahen das ähnlich.

Am Ende der Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen einstimmig. Wie das Landratsamt das sieht, bleibt abzuwarten.

fg