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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 22/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Unterwössen – Im Buchwaldweg bewege sich „generationenmäßig einiges“ sieht Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger in der jüngsten Gemeinderatssitzung. In zwei Häusern benachbarten Häusern planen die Antragsteller zusätzliche Wohnungen. Für die möchten Sie Außentreppen anlegen, die über das Baufenster des Bebauungsplanes Schmidfeld hinausragen. Der Gemeinderat erteilte in beiden Fällen die nötige Befreiung jeweils einstimmig. „Eine ganz klassische Nachverdichtung“, sieht Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger.

In einem der Häuser plant der Antragsteller, es energetisch zu sanieren und in vier Wohnungen aufzuteilen, eine im Erdgeschoss, zwei im Obergeschoss, eine im Dachgeschoss. Die Außentreppe an der Nordwestseite misst 2,24 mal 3,34 Meter. Für die Dachwohnung Wohnung wünscht er sich einen Balkon von 6,88 mal 1,50 Metern. Die Fremdenverkehrssatzung der Gemeinde erlaubt höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude. Eine vierte ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie im Dachgeschoss liegt, das kein Vollgeschoss ist, und als Mietwohnung entsteht. Beides sei nachgewiesen, sagte Schmidt-Hindinger. Stellplätze sind nachgewiesen, die Zustimmung der Nachbarn liegen vor. Gabriele Neubert (Bündnis 90/Die Grünen) wollte wissen, ob die Wohnung als Erstwohnsitz genutzt werden muss. Vermietung an Feriengäste sei möglich, ein Zweitwohnsitz nicht, antwortete Schmidt-Hindinger.

Zwei Häuser weiter, im Buchwaldweg, wird im Obergeschoss eine Einliegerwohnung abgetrennt. Auch sie bekommt eine eigene Außentreppe. Die Treppe überschreitet die Baugrenze um bis zu 3,70 Meter in Richtung Straße und um bis zu einem Meter in Richtung Nachbargrundstück. Die Nachbarn haben zugestimmt.

Im Außenbereich in Point soll eine bestehende Einliegerwohnung umgebaut und erweitert werden. Die Bauherren wollen sie künftig selbst barrierefrei bewohnen. Dafür wird der bisher als Lager genutzte Teil der ehemaligen Tenne ausgebaut. Unter der Tennenbrücke wird eine Luftwärmepumpe aufgestellt. Die zweite Wohnung im Haus nutzen die Töchter des Eigentümers. Der Bauherr wolle „vorsorgen“, um das Haus möglichst lange selbst nutzen zu können, weiß Schmidt-Hindinger. Weil das Vorhaben im Außenbereich liegt, gibt die Gemeinde nur ihr Einvernehmen. Das letzte Wort hat das Landratsamt. Der Rat stimmte einstimmig zu.

Unter „Anfragen“ griff Andreas Bär (FDP/UWW) das Thema noch einmal auf. Die Gemeinde wolle Wohnraum für Einheimische schaffen, und im Ort stünden Häuser leer. Wer einen Erstwohnsitz schaffe, solle deshalb ohne Rücksicht auf die Fremdenverkehrssatzung mehr Wohnungen in einem Gebäude bauen dürfen. Er regte an, die Fremdenverkehrssatzung entsprechend zu ändern. Müllinger mahnte zur Vorsicht. Wo Häuser in die Höhe wachsen, gebe es schnell Ärger mit Nachbarn. Bleibe ein Gebäude außen unverändert, habe die Gemeinde bisher stets zugestimmt. Eine Aufhebung der Satzung sei schon einmal im Gespräch gewesen. Dann habe die Gemeinde aber gar keine Handhabe mehr. Er schlug vor, das Thema bei der Klausur mit den Anwälten der Gemeinde zu besprechen. Philip Spanier (CSU) verteidigte die Satzung. Er sitze im siebten Jahr im Rat und erlebe, dass die Regelung Bauwerber gesprächsbereiter mache, wenn es um die Bedürfnisse der Gemeinde geht. Es sei gut, „wenn man da noch ein Schwert in der Hand hat“.

fg