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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 24/2023
Aus dem Rathaus
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Winterdienst

Ein langanhaltender, ergiebiger Schneefall stellt immer eine Herausforderung für den Winterdienst dar. Dabei gilt es, den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und den Belangen der Bürger zu suchen.

Die Gemeinde ist als zuständige Behörde bei winterlichen Verhältnissen gesetzlich verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortschaft nur gefährliche und verkehrswichtige Bereiche zu räumen und zu streuen. Die Mitarbeiter des Winterdienstes müssen sich an einen Räum- und Streuplan halten, wo die Dringlichkeit und Reihenfolge der Räumung festgelegt ist.

Darüber hinaus sind wir aber immer bestrebt, den Wünschen und Anforderungen der Bürger gerecht zu werden. Die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes tun ihr Möglichstes, um sämtliche öffentliche Straßen befahrbar und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Ein kompletter Räumvorgang dauert ca. 5 Stunden. Bei andauerndem, starkem Schneefall ist es aber nicht möglich, die Straßen sofort und überall gleichermaßen zu räumen.

Wir bitten hierfür um Verständnis.

Zugleich ist aber auch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger für unseren Schneeräumdienst unerlässlich. Wir machen auf einige Grundsätze aufmerksam, die bitte unbedingt beachtet werden sollten:

Parkende Fahrzeuge am Straßenrand

behindern erheblich eine ordnungsgemäße Schneeräumung. Stellen Sie bitte Ihr Fahrzeug deshalb auf dem dafür vorgesehenen Stellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ab.

Müllbehälter

Unsere Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs sind bemüht, auch die Gehsteige so schnell wie möglich zu räumen. Dabei ist es sehr hinderlich, wenn dann Müllbehälter auf dem Gehsteig stehen. Bitte stellen Sie Ihre Mülltonne, sowie die Papier- und Biotonne erst am Abfuhrtag morgens und nicht bereits am Vorabend bereit. Nach der Entleerung die Müllbehälter bitte baldmöglichst von den Straßen bzw. Gehsteigen entfernen.

Schnee aus Privatgrundstücken

darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geschoben bzw. dort abgeladen werden. Diese Handlungsweise ist verboten und muss als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Hydranten

Leider werden oftmals die Oberflur-Hydranten durch die Hauseigentümer und privaten Schneeräumer zugeschaufelt.

Die Freiwillige Feuerwehren Unter- und Oberwössen bitten, darauf zu achten, dass diese Hydranten nicht durch den Schnee bedeckt sind, damit sie im Falle eines Brandes zugänglich sind.