Unterwössen. Der Gemeinderat erteilte in seiner jüngsten Sitzung einem Bauantrag für eine landwirtschaftliche Garage seine Zustimmung. Aufgrund der besonderen Situation waren Befreiungen notwendig.
In einem Grundstück an der Bründlsberggasse plant der Eigentümer eine landwirtschaftliche Garage mit den Abmessungen 8,50 mal 12,50 Metern, stellte Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger dem Gemeinderat vor. Der Bebauungsplan sieht den Bereich als Allgemeines Wohngebiet, das Grundstück ist als Grünfläche und Obstanger ausgewiesen. Da für das Grundstück kein festgelegtes Baufenster existiert und die geplante Wandhöhe mit 4,50 Metern die zulässigen 3,00 Meter überschreitet, beantragt der Grundeigentümer Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Gemeinde habe sich mit dem Landratsamt abgestimmt, berichtet Schmidt-Hindinger. „Die Umgebung ist geprägt von lockerer Wohnbebauung mit Nebengebäuden. Die geplante Garage fügt sich in das Gesamtbild ein“, erklärte die Fachfrau.
Der Gemeinderat teilte diese Sichtweise und erteilte das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.