Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 30.06.2009 (Amtsblatt der Gemeinde Unterwössen Nr. 14 vom 10.07.2009) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 2,85 € pro Kubikmeter Abwasser bei Anschluss an reine Schmutzwasserkanäle (Trennsystem) bzw. 2,96 € pro Kubikmeter Abwasser bei Anschluss an Schmutz- und Regenwasserkanäle (Mischsystem).“
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.