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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus
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Winterdienst

Zur Durchführung eines reibungslosen Räum- und Streudienstes mit schweren Räumgeräten im Gemeindebereich Unterwössen bitten wir folgendes zu beachten:

  • Parkende Fahrzeuge und andere Gegenstände am Straßenrand behindern erheblich eine ordnungsgemäße Schneeräumung. Stellen Sie Ihr Fahrzeug deshalb auf dem dafür vorgesehenen Stellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ab.
  • Sollte eine sichere, ordnungsgemäße Durchfahrt der Räumfahrzeuge aufgrund abgestellter Fahrzeuge oder Gegenstände auf den Straßen nicht möglich sein, wird der verbleibende Teil der Straße nicht geräumt bzw. gestreut!
  • Müllbehälter bitte erst am Abfuhrtag morgens und nicht bereits am Vorabend bereitstellen. Nach der Entleerung die Müllbehälter baldmöglichst von den Straßen bzw. Gehsteigen entfernen.
  • Private Anpflanzungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und dadurch den Winterdienst behindern, bitten wir kurzfristig zurückzuschneiden. Andernfalls können dort wegen Beschädigungsgefahr der Räumfahrzeuge oder auch der Bepflanzungen keine Winterdienstarbeiten durchgeführt werden. Auf mögliche Haftungsansprüche der Grundeigentümer wird hiermit besonders hingewiesen.
  • Schnee aus Privatgrundstücken und deren Einfahrten darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geschoben bzw. dort gelagert werden. Diese Handlungsweise ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Der Winterdienst der Gemeinde Unterwössen erfolgt nach einem festgelegten Räum- und Streuplan. Demnach sind zuerst gefährliche Stellen und verkehrsbedeutende Straßen zu räumen und zu streuen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass nicht alle Straßen bis 7.00 Uhr früh geräumt sein können. Das Räumpersonal nimmt je nach Erfordernis bereits ab 3.00 Uhr die Arbeit auf und ist bemüht, den Räum- und Streudienst erstmalig bis zum Einsetzen des Hauptberufsverkehrs abzuschließen.

Während der Räumarbeiten ist es aus technischen Gründen unvermeidbar, dass sich am Straßenrand sowie an Grundstückszugängen bzw. Hofeinfahrten Schnee ansammelt. Dies führt regelmäßig zu Beschwerden, die jedoch zurückgewiesen werden müssen. Derartige Schneeansammlungen sind in eigener Zuständigkeit zu entfernen.

Die Gemeinde ist bei winterlichen Verhältnissen verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortschaft gefährliche und verkehrswichtige Bereiche zu streuen.

Aus umwelttechnischen Gründen wird in vorab definierten Bereichen auf eine übermäßige Ausbringung von Streusalz verzichtet!

Gemeinde Unterwössen