Titel Logo
Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verordnung der Gemeinde Unterwössen über den Sonntagsverkauf im Luftkurort Unterwössen

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl I S. 744) erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende

Verordnung

§ 1

Aus Anlass des Ostermarktes, des Wössner Kirchweihs und des Wössner Advents dürfen Verkaufsstellen von 11.00 bis 16.00 Uhr, abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss am

Sonntag

15. Oktober (Kirta-Markt) und

Sonntag,

26. November (Wössner Advent)

offengehalten werden.

§ 2

Diese Verordnung gilt vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.

Unterwössen,
Ludwig Entfellner
1. Bürgermeister  —  -Siegel-