Unterwössen – Am 30. Oktober 2025 trat ein neues Gesetz in Kraft, das Bauvorhaben deutlich beschleunigen soll. Der sogenannte Bauturbo ermöglicht es Kommunen, auf langwierige Bebauungsplanverfahren zu verzichten. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates informierte Verwaltungsleiter Thomas Müllinger über die Neuregelung. Er rief auf, die neuen Möglichkeiten für die Gemeinden mit Bedacht zu nutzen. Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eigene Richtlinien zu erarbeiten, bevor man von den neuen Möglichkeiten Gebrauch macht. „Vor allem der neue Gemeinderat wird sich damit befassen müssen", sieht Müllinger mit Blick auf die Kommunalwahl im März.
Das Herzstück der Reform ist Paragraf 246e des Baugesetzbuchs. Gemeinden können künftig in bestimmten Fällen auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten oder davon abweichen. Das spart nicht nur Kosten, sondern verkürzt die Verfahren erheblich. Die Erstellung eines Bebauungsplans dauert oft Jahre. Mit dem Bauturbo können Bauvorhaben nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde bereits genehmigt werden. Die letzte Entscheidung trifft dabei allein die Gemeinde mit einem echten Vetorecht. Auch wenn das Landratsamt ein Bauvorhaben befürwortet: Sagt die Gemeinde nein, bleibt es bei nein.
„Die Regelung stärkt unsere Entscheidungshoheit“, erklärte Müllinger. Die Entscheidung bringe aber auch hohe Verantwortung und Druck mit sich. „Da sollten wir in unserer Meinung schon standhaft sein.“ Der Verwaltungsleiter warnte vor ungewollten Folgen: Die Vorschriften wirkten sich bis zu 100 Meter in den bebauungsplanrechtlichen Außenbereich aus. Das könne zur „Ausfransung der Wohngebiete" führen. Deshalb sei es wichtig, klare Richtlinien zu haben, bevor man die neuen Möglichkeiten nutze.
Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) verwies auf die befristete Wirkung der Regelungen, die zunächst bis 2032 gelten. „Wir sind recht gut aufgestellt. Entsprechend unserem Grundsatzbeschluss sollten wir auch in Zukunft verantwortungsbewusst mit den Projekten und Entscheidungen umgehen." Als Grundlage soll der Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung von 2017 dienen. Wohnungen – ob Eigentums- oder Mietwohnungen – sollten vorrangig und mit entsprechendem städtebaulichen Vertrag für Einheimische geschaffen werden. Der soll Hauptwohnsitzbindung für 15 Jahre, Bauverpflichtung nach fünf Jahren, Vorkaufsrecht bei Verstoß vorgeben. Die Ortsabrundung im weitesten Sinn solle berücksichtigt werden.
Aus dem Rat kam Zustimmung zur behutsamen Linie. Ein Redner betonte, der Grundsatzbeschluss habe sich bewährt und man wolle „sehr behutsam die bauliche Entwicklung von unserem Dorf vorantreiben". Der Bauturbo sei ein Instrument, um Bauvorhaben schneller durchzubringen – aber kein Anlass, „jetzt alle Schleusen zu öffnen". Ein anderer Redner warnte vor Spekulation: Investoren könnten Grundstücke langfristig sichern, ohne zeitnah zu bauen. Die Bauverpflichtung nach fünf Jahren sei daher wichtig.
Das Landratsamt Traunstein und andere Gemeinden erarbeiten derzeit ebenfalls Richtlinien für den Umgang mit dem Bauturbo. Unterwössen will diese abwarten und dann eine eigene Linie entwickeln.
fg