Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 23.01.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan „Ortszentrum“ im Bereich der FlSt.-Nr. 111/6 und Teilflächen der FlSt.-Nr. 183 (angrenzende Straßenverkehrsfläche) eine Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
In seiner Sitzung vom 23.01.2023 hat der Gemeindetrat Unterwössen ebenfalls den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 30.12.2022 inkl. Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf samt Begründung, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen liegt in der Zeit vom
13.03.2023 bis 19.04.2023
im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.