Unterwössen - Der Unterwössner Gemeinderat unter Leitung des Zweiten Bürgermeisters Johannes Weber (CSU) genehmigte in seiner jüngsten Sitzung den Antrag auf die Erweiterung und Umgestaltung eines Wohnhauses an der Wetterkreuzstraße. Das Bauvorhaben umfasst einen Anbau mit Wohnraumerweiterung, eine Dachaufstockung, eine Nutzungsänderung und den Bau einer Doppelgarage. Während die baulichen Veränderungen keine grundsätzliche Kritik hervorriefen, sorgte die mit dem Antrag geplante Nutzung von zwei der drei Wohnungen als Ferienunterkünften für Diskussionen.
In einem großen Wiesengelände gegenüber dem Portal der Grund- und Mittelschule steht etwas zurückgesetzt von der Straße ein 1965 errichtetes Zweifamilienhaus. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Ortszentrum“ und ist als Dorfgebiet ausgewiesen.
Der Bauherr plant, das Wohnhaus entlang der Nordwestseite um 4,50 Meter zu verlängern. Dadurch entsteht eine zusätzliche Wohnfläche von 50 Quadratmetern. Durch die Aufstockung des Gebäudes wird die seitliche Wandhöhe um 70 Zentimeter angehoben. Zusätzlich zum Wohnhausanbau plant der Bauherr den Bau einer Doppelgarage mit den Maßen 7,33 x 5,60 Metern.
Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger stellte das Vorhaben vor. Sie begrüßt es, weil es mit neuem Wohnraum zur Innenverdichtung beitrage. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hält sie für städtebaulich vertretbar.
Der Bauherr beantragte darüber hinaus eine Nutzungsänderung für die Wohnung im Obergeschoss, um diese künftig touristisch vermieten zu können. Auch die neu entstehende Dachgeschosswohnung sollte als Ferienwohnung genutzt werden. Dies stieß auf Kritik im Gemeinderat. Gemeinderätin Gabi Neubert (Bündnis 90 / Die Grünen) und ihr Parteikollege Andrew Lloyd erinnerten an den hohen Bedarf an Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Sie würden begrüßen, wenn durch das Bauvorhaben neuer Wohnraum für Ortsansässige entstünde. Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger berichtete von einem Gespräch mit dem Bauherrn, bei dem Einigkeit erzielt wurde, dass die Wohnung im Obergeschoss als Hauptwohnsitz genutzt wird. Sie bewertete dies als gelungenen Kompromiss zwischen dem ursprünglichen Bauantrag des Bauherrn und den Interessen der Gemeinde. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass das Bauprojekt mit seinen großzügigen, modernen Wohnungen aus ihrer Sicht eine sinnvolle Maßnahme darstelle.
Verwaltungsleiter Thomas Müllinger verwies auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Da das Gebäude im Dorfgebiet liege, sei der Eigentümer frei in seiner Entscheidung, ob er die Wohnungen als Hauptwohnsitz oder als Ferienwohnungen nutze. Eine Umnutzung müsse er lediglich anzeigen, einer Genehmigung bedürfe dies nicht. Gemeinderat Martin Nieß (CSU) erinnerte daran, dass derselbe Bauherr an anderer Stelle bereits Wohnraum für Einheimische schuf. Eine Verweigerung der Genehmigung würde nicht zwangsläufig dazu führen, dass Wohnraum für Einheimische erhalten oder geschaffen wird.
Trotz der anfänglichen Diskussionen um die Nutzung der Wohnungen als Ferienunterkünfte zeigte sich der Gemeinderat am Ende mit dem gefundenen Kompromiss einverstanden. Die Wohnung im Obergeschoss wird als Hauptwohnsitz genutzt, während nur die neue Dachgeschosswohnung touristisch vermietet wird. Der Gemeinderat genehmigte das Bauvorhaben einschließlich der erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan einstimmig.