der Gemeinde Unterwössen (Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.965.500 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.633.100 Euro ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Unterwössen, 28.03.2025
Nachrichtliche Angaben:
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesatzsatzung vom 19.11.2024 wie folgt festgesetzt:
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| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 330 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 330 v.H. |
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| 2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. |
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 27.03.2025, Az.: K.20-940-240009 die Haushaltssatzung 2025 geprüft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).