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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Unterwössen (Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.965.500 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.633.100 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Unterwössen, 28.03.2025

gez. Entfellner, 1. Bürgermeister

Nachrichtliche Angaben:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesatzsatzung vom 19.11.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

330 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

330 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 27.03.2025, Az.: K.20-940-240009 die Haushaltssatzung 2025 geprüft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Unterwössen, 04.04.2025
Entfellner, 1. Bürgermeister