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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 7/2026
Quartiers-Management und Seniorenbeauftragter
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Quartiers-Management und Seniorenbeauftragter

Was ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Der Freistaat unterstützt damit Menschen, die im Alltag auf Pflege angewiesen sind, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer Einrichtung leben.

Es wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen wie dem Pflegegeld der Pflegekasse gezahlt. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen mehr finanzielle Freiheit zu geben – etwa für Unterstützung im Alltag, Entlastungsangebote oder kleine persönliche Wünsche.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich

  • Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 oder höher
  • die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben

Die Pflegebedürftigkeit muss durch den Medizinischen Dienst oder eine andere

zuständige Stelle nachgewiesen sein.

Wie hoch ist das Landespflegegeld 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 wird das Landespflegegeld von 1.000 Euro auf 500 Euro pro Jahr reduziert. Die Kürzung betrifft allerdings nicht alle Pflegebedürftigen sofort.

Wer erhält noch 1.000 Euro?

Die Übergangsregelung sieht Folgendes vor:

  • Pflegebedürftige, die das Landespflegegeld bereits erhalten, bekommen letztmalig Anfang 2026 den Betrag von 1.000 Euro.
  • Neuanträge ab dem 01.01.2026 führen nur noch zu einer Auszahlung von 500 Euro. Diese erfolgt – wie bisher – zu Beginn des Folgejahres, also erstmals Anfang 2027.

Wie stellt man den Antrag?

  • Der Antrag kann schriftlich oder online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden.
  • Einmal bewilligt, wird das Landespflegegeld automatisch jedes Jahr erneut ausgezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen bestehen.
  • Änderungen – zum Beispiel eine neue Adresse oder ein veränderter Pflegegrad – müssen dem ZBFS gemeldet werden.