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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Billigung des Entwurfs zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied - Stücklmühle" sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Unterwössen hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 beschlossen, für einen südlichen Teilbereich des Bebauungsplans „Neuschmied - Stücklmühle", die 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle" im Regelverfahren durchzuführen.

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücks-Nr. 1130, 1131/1, 1131/2, 1131/3, 1290/1, 1290/3 (Straße „Neuschmied"), 1291/1, sowie Teilflächen der Flurstücks-Nr. 1279/4 und 1295/1 (beides Bundesstraße 305) sowie 1290/2 (Straße „Neuschmied"), welche in der Gemarkung Unterwössen liegen.

In diesem Bereich soll der bisherige Zuschnitt der Gewerbeflächen, insbesondere der noch unbebauten bzw. aktuell nicht genutzten Flächen, angepasst werden, um aktuellen Bedarfen an Gewerbeflächen besser entsprechen zu können.

Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 10.04.2025 bis 13.05.2025.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen ein. Deren Abwägung erfolgte im Rahmen der Gemeinderatssitzung mit Beschluss vom 30.03.2026. Der entsprechend der Abwägung geänderte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied -Stücklmühle" mit Datum vom 30.03.2026 liegt vor.

In seiner Sitzung vom 30.03.2026 hat der Gemeinderat Unterwössen den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle" in der Fassung vom 30.03.2026 inkl. Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf samt Begründung, Umweltbericht, Planzeichnung, textlicher Festsetzungen und Gutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Zeitraum vom

13.04.2026 bis 13.05.2026

im Internet unter folgender Adresse

www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene

veröffentlicht.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail Adresse: bauamt@unterwoessen.de), können jedoch auch auf anderem Wege (z.B. postalisch oder im Rathaus zur Niederschrift) abgegeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: