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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Unterwössen

Wasserbeschaffungsverband Oberwössen

Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung

§ 1

Aufgrund § 14 Ziffer 12 der Verbandssatzung erlässt der Wasserbeschaffungsverband Oberwössen, Dorfstr. 30, 83246 Oberwössen folgende Verordnung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung vom 03.04.2023.

§ 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung

(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wasser netto 1,00 €.

§ 10 Abs. 4 und 5 erhält folgende Fassung

(4)

Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit netto 50,00 € pro Jahr.

(5)

Für Barzahler wird eine Barzahlergebühr in Höhe von 10,00 € pro Jahr eingeführt.

§ 7 Abs. 1, 2 und 3 erhält folgende Fassung

(1)

Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Stillegung und Beseitigung sowie für die Reparatur der Grundstücksanschlüsse ist in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten.

(2)

Der Erstattungsanspruch ensteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter (Mitglied) ist; mehrere Schuldner (Eigentümer oder Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. §14 Abs. 3 gilt entsprechend.

(3)

Der Verband kann die Tiefbauarbeiten, das notwendige Material, die Montage -und Verlegekosten übernehmen, wenn sich der Anschlussnehmer dem Reparaturvorschlag des Verbands anschließt und keine Versicherung dafür aufkommt. Für die Wiederherstellung der Oberfläche ist der Anschlussnehmer zuständig.

§ 2 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Wasserbeschaffungsverband Oberwössen
Oberwössen, den 12.04.2023
Walter Bauer
Verbandsvorsteher