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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus
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Aktuelle Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Pauschalvertrag mit der GEMA

Staatsministerin Ulrike Scharf hat den Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet. Damit ist ein großer Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern geschafft.

Mit der Formel „Zwei für alle“ deckt man alle bayerischen Vereine ab. Damit ist für eine finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren gesorgt und es bedeutet durch das leicht zu handhabende Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung. Das schafft bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern.

Grundlage des Vertrags sind die folgenden Eckpunkte:

Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.

Umfasst sind:

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Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik

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Im Innen- und Außenbereich

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Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm

Die Veranstaltungen müssen:

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Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und

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Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein

Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.

Die Vereine müssen lediglich:

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eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind,

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sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.

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Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.

Die Freischaltung des Portals durch die GEMA erfolgte am 5. April 2023 unter: www.gema.de/portal

Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache Handhabung achten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt. So wird eine echte Entlastung der Verantwortlichen in den Vereinen erreicht.

Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre - bis Ende 2027.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern

Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine.

Denn: Mit der Formel „Zwei für alle“ sind alle Vereine Bayerns abgedeckt. Sie alle können für Veranstaltungen, die nicht in ihren eigenen Pauschalverträgen enthalten sind den bayerischen Pauschalvertrag nutzen.

Die Verhandlungen haben gezeigt: Niemand geht leer aus! Jeder bayerische Verein profitiert von dem erzielten Vertragsabschluss!

Geprüft wird noch, ob der Vertrag perspektivisch erweitert werden kann. Hierzu wird das Ministerium Gespräche mit der GEMA führen. Ziel ist es, dass mittelfristig auch die bestehenden Pauschalverträge der einzelnen Verbände in den bayerischen Vertrag integriert werden.

Weitere Informationen unter:

https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/pauschalvertrag-gema/index.php.