Der Gesetzgeber hat für neu zu errichtende Gebäude klare Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Niederschlagswasser geschaffen. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind u.a.: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bayerisches Wassergesetz (BayWG) usw. Der Antrag einer wasserrechtlichen Erlaubnis beim LRA ist für Bauvorhaben dieser Größe erforderlich.
Befördert durch die Auswirkungen des Klimawandels wird angestrebt, einen möglichst hohen Anteil des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf zu belassen. Die ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser, welches von befestigten Oberflächen abfließt, dient der Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts und steht zunehmend im Fokus der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. Dies Vorgaben können bei unserem Bauvorhaben beispielsweise durch den Bau von Muldenversickerungen oder Rigolen umgesetzt und durch ansprechende Planung der Außenanlagen in die Freiflächen integriert werden. Diese Maßnahmen sind seit geraumer Zeit gängige Vorgehensweise und bei allen vergleichbaren Bauvorhaben anzuwenden.