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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Unterwössen (Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  8.640.500 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.993.000 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Unterwössen, 10.04.2024
gez. Entfellner, 1. Bürgermeister

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 09.04.2024, Az.: 3.20-941-230005 die Haushaltssatzung 2024 geprüft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Unterwössen, 19.04.2024
Entfellner, 1. Bürgermeister