Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.640.500 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.993.000 Euro
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 350 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 350 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 09.04.2024, Az.: 3.20-941-230005 die Haushaltssatzung 2024 geprüft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).