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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied - Stücklmühle" sowie zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 24.03.2025 beschlossen, für den Bebauungsplan „Neuschmied - Stücklmühle" im südlichen Bereich, eine Bebauungsplanänderung im Regelverfahren durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:

In diesem Bereich soll der bisherige Zuschnitt der Gewerbeflächen, insbesondere der noch unbebauten bzw. aktuell nicht genutzten Flächen, angepasst werden, um aktuellen Bedarfen an Gewerbeflächen besser entsprechen zu können.

Ziele der Planung sind:

Städtebauliche und ortsplanerische Ziele

  • Umstrukturierung des Gewerbegebiets zur Aktivierung bestehender Flächenpotenziale im Hinblick auf bestehende Bedarfe
  • Großzügige und flexible Bebauungsstruktur, bei gleichzeitiger Sicherung der gebietsprägenden Elemente
  • Wahrung eines angemessenen, ländlichen des Ortsbildes

Grünordnerische Ziele

  • Sicherung einer angemessenen Eingrünung
  • Sicherstellung einer qualitätvollen Durchgrünung des Änderungsbereichs

Der Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Bebauungsplans wird hiermit nach §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

In seiner Sitzung vom 24.03.2025 hat der Gemeindetrat Unterwössen ebenfalls den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 06.03.2025 inkl. Begründung zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf samt Begründung, Umweltbericht, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen kann in der Zeit vom

17.04.2025 bis 19.05.2025

Im Internet auf der Internetseite der Gemeinde:

https://www.unterwoessen.de/buergerservice/bebauungsplaene/

eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen während dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail Adresse: gemeinde@unterwoessen.de), können jedoch auch auf anderem Wege (z.B. postalisch oder im Rathaus zur Niederschrift) abgegeben werden.