Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 24.03.2025 beschlossen, für den Bebauungsplan „Neuschmied - Stücklmühle" im südlichen Bereich, eine Bebauungsplanänderung im Regelverfahren durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
In diesem Bereich soll der bisherige Zuschnitt der Gewerbeflächen, insbesondere der noch unbebauten bzw. aktuell nicht genutzten Flächen, angepasst werden, um aktuellen Bedarfen an Gewerbeflächen besser entsprechen zu können.
Ziele der Planung sind:
Städtebauliche und ortsplanerische Ziele
Grünordnerische Ziele
Der Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Bebauungsplans wird hiermit nach §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung vom 24.03.2025 hat der Gemeindetrat Unterwössen ebenfalls den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 06.03.2025 inkl. Begründung zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf samt Begründung, Umweltbericht, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen kann in der Zeit vom
17.04.2025 bis 19.05.2025
Im Internet auf der Internetseite der Gemeinde:
https://www.unterwoessen.de/buergerservice/bebauungsplaene/
eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen während dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail Adresse: gemeinde@unterwoessen.de), können jedoch auch auf anderem Wege (z.B. postalisch oder im Rathaus zur Niederschrift) abgegeben werden.