Unterwössen — Einstimmig billigte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die überarbeitete Planung für die Erweiterung des Gewerbegebiets Neuschmied-Stücklmühle. Einstimmig gab er drei Bauvorhaben grünes Licht.
In den südwestlichen Bereich soll sich das Gewerbegebiets Neuschmied-Stücklmühle entlang der Bundesstraße 305 ausdehnen und bisher unbebaute und brachliegende Flächen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst rund 1,35 Hektar. Eine neue Stichstraße mit Wendehammer von der Straße „Neuschmied" nach Süden soll die Flächen erschließen. Einzelhandel und Wohnnutzung sind im Änderungsbereich ausgeschlossen.
Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger verlas die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den frühzeitig eingeholten und 16 eingegangenen Behördenstellungnahmen. Aus der Öffentlichkeit waren keine Einwendungen eingegangen. Die Themen reichten von Hochwasserschutz über Artenschutz bis hin zum Waldrecht. Eine Reptilienkartierung auf dem Gelände hatte keine Zauneidechsen nachgewiesen. Eine rund 460 Quadratmeter große Waldfläche, die bereits kahlgeschlagen wurde, muss nach dem Bayerischen Waldgesetz innerhalb von drei Jahren wiederaufgeforstet werden.
Martin Nieß (CSU) fragte, warum im Gewerbegebiet keine Betriebsleiterwohnungen vorsehe. Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) erinnert sich an Beispiele in denen die Betriebsleiterwohnungen größer als die Betriebe geworden sind. Schmidt-Hindinger ergänzte, die Gemeinde wolle verhindern, dass das Gewerbegebiet später in ein Mischgebiet umkippe. Würden sich die Verhältnisse in diese Richtung verschieben, könnte das für bereits angesiedelte Betriebe strengere Auflagen nach sich ziehen. Die Erklärung überzeugte das Gremium.
Den Entwurf des Büros Wüstinger Rickert Architekten und Stadtplaner billigte der Gemeinderat einstimmig. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung und die förmliche Behördenbeteiligung durchzuführen.
Garage wird Wohnraum
Am Oberen Wendelweg darf der Antragsteller eine bestehende Garage in einen Aufenthaltsraum umbauen. Die Reihenhäuser am Wendelweg, zu denen das Objekt gehört, haben jeweils eine direkt eingebaute Garage im Erdgeschoss. Laut Baugenehmigung von 1970 dürfen diese Garagen nie zu Wohnräumen umgebaut werden. Doch im Jahr 2016 erhielt der Nachbar bereits die Genehmigung für ein Arbeitszimmer in einer Garage genehmigt. Der hatte einen Stellplatznachweis für das gesamte Anwesen beigebracht. Die Stellplätze können in den Zufahrten nachgewiesen werden. Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes empfahl die Verwaltung eine Gleichbehandlung und die Genehmigung des Vorhabens.
Neue Maschinenhalle in Oberwössen
Ein Oberwössner Landwirt erhielt die Zustimmung für den Neubau einer Maschinen- und Bergehalle auf seinem Grundstück am Kirchweg. Der Bau mit den Maßen 18,75 mal 12 Meter entsteht im Außenbereich rund zehn Meter neben einer bereits 2009 genehmigten Halle.
Im Außenbereich ist Bauen nur ausnahmsweise erlaubt, vor allem privilegierten Vorhaben wie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erlaubt.
Bau-Turbo für Einheimische am Hochgernweg
Den umfangreichsten Bauantrag des Abends legte ein Paar aus Unterwössen vor. Am Hochgernweg wollen sie ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichten und die bestehende Garage abbrechen. Das geplante Gebäude überschreitet das im Bebauungsplan „Zeilerfeld" festgesetzte Baufenster von 14 mal 11 Metern in mehreren Richtungen. Die Antragsteller begründen das und die Lage im Grundstück mit dem größeren Abstand zum benachbarten denkmalgeschützten Gebäude. Zudem füge sich die geplante Firstrichtung besser in das Umfeld ein.
Schmidt-Hindinger erinnert die Gemeinderäte. Bis vor ein paar Monaten hätte eine derart große Überschreitung des bestehenden Baurechts eine Änderung des Bebauungsplans nach sich gezogen. Doch nach dem neuen Paragrafen 36a Baugesetzbuch — dem umgangssprachlichen Bau-Turbo — könne die Gemeinde dem Vorhaben auch ohne Planänderung zustimmen, wenn das Vorhaben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Entfellner warb im Rat für das Projekt. Der alte Anbau sei in schlechtem Zustand gewesen und bereits abgerissen. Es handle sich um eine einheimische Familie mit tiefen Wurzeln im Ort. Bürgermeister Ludwig Entfellner nannte den Fall ein »exzellentes Beispiel«, wofür der Bau-Turbo geschaffen worden sei.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig die Zustimmung mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenzen und der Firstrichtung für Wohnhaus und Garage.