Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 9.308.100 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 2.603.600 Euro ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtliche Angaben:
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesatzsatzung vom 19.11.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 330 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 330 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. |
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 16.04.2026, Az.: 5.20-940-250006 die Haushaltssatzung 2026 geprüft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).