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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbrauchsgebühren – Jahresabrechnung 2022

Im Dezember wurden die Ablesebriefe für die Jahresabrechnung der Verbrauchsgebühren 2022 verschickt. Spätester Zeitpunkt der Rückgabe war der 05.01.2023. Sollten Sie den Zählerstand Ihrer Wasseruhren bis heute noch nicht gemeldet haben, bitten wir dies unverzüglich nachzuholen. Eine Berücksichtigung kann sonst nicht mehr erfolgen.

Der Zählerstand ist Voraussetzung für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren 2022 und die Festsetzung der Abschlagszahlungen 2023.

Liegt der Zählerstand bei der Gemeinde nicht vor, sind wir leider gezwungen den Verbrauch anhand des Vorjahreswertes zu schätzen. Dieser Wert wird auch für die Abschlagszahlungen 2023 zugrunde gelegt.

Sollten Sie keinen Ablesebrief erhalten haben oder Ihren Zählerstand noch nicht gemeldet haben, setzen Sie sich bitte sofort mit Frau Böllner, Tel. 09503/9222-11 oder per E-Mail: boellner@viereth-trunstadt.de in Verbindung.

Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung