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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Gehölzen

Auch zu Beginn dieses Jahres müssen wir feststellen, dass insbesondere an den unbebauten Grundstücken und auch an vielen bebauten Grundstücken die Grundstückspflege und insbesondere das Reinigen der Gehsteige und Entwässerungsrinnen sehr zu wünschen übriglässt.

Bei Ortseinsichtnahmen wurde festgestellt, dass Äste, Sträucher und Gräser teilweise so weit in den öffentlichen Verkehrsraum ragen (Gehwege und Straßen), dass Fußgänger und Verkehrsteilnehmer hierdurch stark behindert werden, teilweise sogar auf die Straße ausweichen müssen. Wir bitten im eigenen Interesse überhängende Äste, Sträucher und Gräser – auch in der Höhe – (eine Durchfahrtshöhe von 4 m muss gewährleistet sein) bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Alle Waldbesitzer im Gemeindegebiet Viereth-Trunstadt sollen bitte die Überhänge auf Feld- und Flurwegen zurückschneiden.

Auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigung- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird hingewiesen.

Gemeinde Viereth-Trunstadt