Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG vom 07.08.1973 die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2023 wird mit den, in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wir die Grundsteuer als Jahresbetrag am 01.07.2023 fällig.
Ändert sich die Besteuerungsgrundlage (Messbetrag) oder werden die Hebesätze im Laufe des Jahres 2023 geändert, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird
ist der Widerspruch einzulegen bei der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Weiherer Str. 6, 96191 Viereth-Trunstadt.
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 110321, 95442 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird
ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 110321, 95442 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Bei Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht.
Steuerpflichtige, die die Grundsteuer nicht einziehen lassen, entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde Viereth-Trunstadt, IBAN: DE78 7705 0000 0810 3450 09, BIC BYLADEM1SKB, bei der Sparkasse Bamberg.
Möchten Sie die Steuern zukünftig mittels SEPA-Lastschriftmandat einziehen lassen, können Sie den Vordruck in der Finanzverwaltung bei Frau Böllner (09503/9222-11) erhalten oder Sie laden ihn von der Internetseite www.viereth-trunstadt.de herunter, drucken diesen aus und geben ihn im Original an die Gemeinde Viereth-Trunstadt weiter. Ganz neu können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat online erteilen. Hierfür gehen Sie ebenfalls auf unsere Internetseite www.viereth-trunstadt.de. Unter dem Reiter Bürgerservice – Rathaus Online finden Sie das Online-Formular.