Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Weisbrunn 2 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen
vom 10.02.2025 mit 24.02.2025
in der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Weiherer Str. 6, 96191 Viereth-Trunstadt
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten ab dem 16.12.2024 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php).