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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

4. Änderung des Bebauungsplanes „Angerlaub“

im Gemeindeteil Trunstadt

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung am 07.01.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Angerlaub“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Planunterlagen in der Fassung vom 07.01.2025 einschließlich Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13.01.2025 bis 12.02.2025

im Rathaus, Weiherer Str. 6, Bauamt während der allgemeinen Dienststunden

Montag – Freitag

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Donnerstag

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt unter https://www.viereth-trunstadt.de/bauen-und-versorgung/bekanntmachungen und im zentralen Landesportal (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen zu dem Auslegungsentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorrangig elektronisch übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Weiherer Str. 6, 96191 Viereth-Trunstadt abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wesentliche umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Viereth-Trunstadt, 08.01.2025

gez. Wohlpart
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Diese Datenschutzhinweise ergehen im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung von Bauleitplanverfahren.

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlicher:

Gemeinde Viereth-Trunstadt

Weiherer Straße 6,

96191 Viereth-Trunstadt

E-Mail-Adresse:

franke@viereth-trunstadt.de

Telefonnummer:

09503/9222-15

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Thorsten Wolff

Anschrift:

Weiherer Straße 6,

96191 Viereth-Trunstadt

E-Mail-Adresse:

Telefonnummer:

wolff@viereth-trunstadt.de

095039222-21

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung und Abwicklung von Bauleitplanverfahren.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Des Weiteren werden Ihre personenbezogenen Daten benötigt, wenn Sie einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt haben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht abgeben, kann Ihr Antrag/Vorgang nicht bearbeitet werden.

Außerdem werden bei der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB die Eigentümer der unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzenden Grundstücke in der Regel auch schriftlich über die beabsichtigte Bauleitplanung informiert. Hierzu werden die Adressdaten (Vorname, Nachname, Adresse) der Grundstückseigentümer der Nachbargrundstücke benötigt.

4. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-

Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-

Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

-

Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

5. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

-

Marktgemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-

Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-

Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-

Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

7. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

8. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de.