Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:
In Viereth wird die Vollsperrung der Schulstraße ab Einmündung Hopfengartenweg sowie der Ortsstraße „Am Kirchberg“ Höhe Einmündung Schulstraße bis Weiherer Straße angeordnet.
Eine Durchfahrt ist nicht möglich. Anlieger frei über Schulstraße bis Dorfplatz sowie über Weiherer Straße/Am Kirchberg.
| Zeitpunkt der Sperrung: | Donnerstag, 8. Juni 2023 |
| Grund: | Bläsertreffen „Die Maafischer“ e.V. am Dorfplatz in Viereth |
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.