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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Gehölzen im Ortsbereich

Auch in diesem Jahr müssen wir feststellen, dass insbesondere an den unbebauten Grundstücken und auch an vielen bebauten Grundstücken die Grundstückspflege und insbesondere das Reinigen der Gehsteige und Entwässerungsrinnen sehr zu wünschen übriglässt.

Bei Ortseinsichtnahmen wurde festgestellt, dass Äste, Sträucher und Gräser teilweise so weit in den öffentlichen Verkehrsraum ragen (Gehwege und Straßen), dass Fußgänger und Verkehrsteilnehmer hierdurch stark behindert werden, teilweise sogar auf die Straße ausweichen müssen. Wir bitten im eigenen Interesse überhängende Äste, Sträucher und Gräser – auch in der Höhe – (eine Durchfahrtshöhe von 4 m muss gewährleistet sein) bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Insbesondere hiervon betroffen sind die unbebauten Baugrundstücke in den Wohngebieten. Die Gemeinde und die anwesenden Grundstücksnachbarn würden es sehr begrüßen, wenn der zum Teil vorhandene Wildwuchs in regelmäßigen Abständen abgemäht und beseitigt wird.

Auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen (Reinigung- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird hingewiesen.

Gemeinde Viereth-Trunstadt