Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
TOP 02 | Regionalplan Oberfranken - West; Fortschreibung des Teilkapitels "Windenergie" im Zusammenhang mit der Erweiterung der Vorrangfläche 135 in der Gemarkung Viereth-Trunstadt; |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Frau 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart Herrn Harald Frauenknecht von der Regierung von Oberfranken. Herr Frauenknecht ist der Regionsbeauftragte für die Region Oberfranken – West und betreut insbesondere die Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken – West. Des Weiteren begrüßte Frau 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart auch Herrn Roland Lösel vom Windpark Trabelsdorfer Hof GmbH & Co. KG in der Gemeinderatssitzung. Herr Frauenknecht erläuterte in der Sitzung dem Gemeinderat die Planungsziele hinsichtlich der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“, insbesondere mit der Vorrangfläche 135, Trunstadt – Süd, die als weitere Vorrangfläche in ihrer räumlichen Ausdehnung erweitert werden soll. Des Weiteren ging Herr Frauenknecht auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen, insbesondere hinsichtlich der Abstandsflächen, in der Sitzung ein. Auch Herr Roland Lösel berichtete in der Gemeinderatssitzung von der möglichen Umsetzung und Projektierung weiterer Windenergieanlagen im Bereich der Vorrangfläche 135.
Der Planausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken -West hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 beschlossen, gemäß § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B Viereth 2.5.2 „Windenergie“ durchzuführen.
Auf Grundlage seines Beschlusses vom 07.11.2024 wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplankapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken – West.
Nach § 9 Abs. 1 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 BayLplG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Bis zum 30.05.2025 besteht die Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken – West zu äußern.
In der Gemeinde Viereth-Trunstadt ist unter anderem das Vorranggebiet für Windenergienutzung Nr. 135, Trunstadt-Süd als Fläche für Windenergie ausgewiesen. Die bereits vorhandene Vorrangfläche wird demnach in südöstlicher Richtung und in nordwestlicher Richtung ausgeweitet. Die Erweiterungsfläche beträgt 53,2 ha. Die benannten Flächen sind unter anderem geprägt als Ackerland im Osten und ca. 40 ha bewaldete Flächen im Nordwesten. Laut den vorliegenden Unterlagen betreffen die Siedlungsabstände von der Vorrangfläche zu den reinen Wohngebieten in Trunstadt und Stückbrunn 1.000 m und zum vorhandenen Mischgebiet Dorf in Weiher 700 m bzw. nach Stückbrunn 950 m. Die Abstandsfläche zu ausgewiesenen Gewerbegebieten, insbesondere Weiher, beträgt laut den vorliegenden Planunterlagen ca. 660 m. Die Lage des Vorranggebietes Wind 135, Trunstadt-Süd wurde dem Gemeinderat im Rahmen des Sitzungsvortrages aufgrund von Lageplänen aufgezeigt.
In seinem Sitzungsvortrag erläuterte Herr Roland Lösel dem Gemeinderat die möglichen Standorte für die 3 zusätzlichen Windkraftanlagen im Bereich der Vorrangfläche 135, Informationen ergingen auch im Zusammenhang mit dem bereits errichteten Umspannwerk und die möglichen Standorte für geplante Batteriespeicher. Im Vortrag wurde auch auf die für die Gemeinde finanziellen Einnahmen eingegangen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Ausweisung der Vorrangfläche 135, Trunstadt – Süd im Gemeindegebiet der Gemeinde Viereth-Trunstadt grundsätzlich zu. Dabei wird dem vorliegenden Planentwurf zugestimmt, in dem die betreffende Vorrangfläche dargestellt ist. Ein im Plan gekennzeichneter Teilbereich der Vorrangfläche (Fläche westlich der Ortschaft Weiher) soll bei der Arrondierung der Vorrangfläche 135 unberücksichtigt bleiben. Begründet wird diese Entscheidung im Gemeinderat damit, dass aufgrund der vorhandenen Geländetopografie die Errichtung einer Windkraftanlage im benannten Bereich nicht möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 5 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 03 | Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| TOP 04 | Hier wurde ein Bauantrag behandelt und abgelehnt. |
| TOP 05 | Kläranlage Trunstadt - Sanierung Zulaufpumpwerk; Vergabebeschluss über die Gewerke Maschinentechnik und Elektrotechnik |
Beschluss 1:
Vergabe LOS 1 – Maschinentechnik:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass das LOS 1 – Maschinentechnik, im Zusammenhang mit der Sanierung des Zulaufpumpwerkes an der Kläranlage in Trunstadt an die Firma Scharr Tec GmbH & Co. KG, Hunderdorf, mit einer Auftragssumme in Höhe von 187.473,49 Euro (brutto) vergeben wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Beschluss 2:
Vergabe LOS 2 – Elektrotechnik:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass das LOS 2 – Elektrotechnik, im Zusammenhang mit der Sanierung des Zulaufpumpwerkes an der Kläranlage in Trunstadt an die Firma Richter R&W Steuerungstechnik GmbH, Ahorntal, mit einer Auftragssumme in Höhe von 126.501,07 (brutto) vergeben wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 06 | Beschlussfassung über die durchgeführte örtliche Rechnungsprüfung und Stellungnahme der Gemeindeverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 |
Die Einzelprüfungsfeststellungen wurden im Gemeinderat aufgrund der Niederschrift in die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Viereth-Trunstadt zur Kenntnis gegeben, die Stellungnahme der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 07 | Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses der Gemeinde Viereth-Trunstadt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 102 GO |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stelle das Jahresrechnungsergebnis der Gemeinde Viereth-Trunstadt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung fest. Überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 werden im Nachgang vom Gemeinderat gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 08 | Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Viereth-Trunstadt gemäß Art. 102 Abs. 1 GO |
Beschluss:
Über den zuvor gefassten Beschluss über die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023 machte sich der Rechnungsprüfungsausschuss die in der Jahresrechnung und im Prüfungsbericht enthaltenen Zahlen zu eigen. Zur Jahresrechnung der Gemeinde Viereth-Trunstadt für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart und 2. Bürgermeister Hubert Ebitsch stimmten wegen persönlicher Beteiligung nicht mit ab. Den Sitzungsvortrag zu diesem Tagesordnungspunkt führte das dienstälteste Gemeinderatsmitglied Herr Holger Birklein.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 2 |
TOP 09 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Viereth-West, Gemeinde Viereth-Trunstadt; Allgemeine Information zum Verfahrensstand und Wiederaufnahme des Verfahrens |
Die neue Abgrenzung des Verfahrensgebietes wurde dem Gemeinderat in der heutigen Gemeinderatssitzung aufgezeigt. Im Rahmen der Fortführung des Änderungsverfahrens wird demnach auch der neue Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Viereth- West“ formell durch die Beratung und Beschlussfassung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen bekräftigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Fortführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Viereth-West“, Gemeinde Viereth-Trunstadt, und dem Abschluss eines neuen Architektenvertrages mit dem Planungsbüro Baurconsult zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 10 | Mitteilungen/Verschiedenes: Öffentlich |
Allgemeine Information zur geplanten Umgestaltung der Bücherei im Pfarrhaus in Viereth und Integration des Jugendheimes Viereth in der Liegenschaft. Die Gemeinde steht derzeit in Abstimmungsgesprächen mit dem Erzbischöflichen Ordinariat und den St. Michaelsbund Frau Dirauf.
TOP 10 A | Sanierungsarbeiten am Altbestandsgebäude / Dacheindeckung an der Kindertagesstätte St. Jakobus in Viereth |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Dachsanierung mit der damit verbundenen Vergabe der Baulast an die Firma Dachdeckerei Schilling in 96173 Unterhaid zu einer Angebotssumme 5.211,72 EURO (brutto) zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 10 B | Dorfplatz in Weiher; Nachtragsangebote für die Aufstellung von neuen Spielgeräten am Dorfplatz |
Dorfplatz in Weiher; Nachtragsangebote für die Aufstellung von neuen Spielgeräten am Dorfplatz. Im Sitzungsvortrag teilte 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart mit, dass die Bürgerschaft aus Weiher und die Freiwillige Feuerwehr Weiher einen Teil der Einnahmen aus Vereinsfesten für die Beschaffungsmaßnahme zugesichert haben.
Beschluss:
Dem Nachtragsangebot mit einer Nachtragssumme in Höhe von 8.993,90 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.