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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Fundsachen

Das Fundbüro nimmt alle Gegenstände an, die im Gemeindegebiet gefunden werden. Dort werden die Fundsachen mind. 6 Monate lang verwahrt.

Der Finder erwirbt Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer eines Gegenstandes oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet.

Aktuelle Fundsachensachen:

Weitere Hinweise zu den Gegenständen erhalten Sie in der Gemeinde Viereth-Trunstadt bei Frau Kraus, Tel. +49 (0) 9503 92 22-0.