| TOP 01 | Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| - | Zu Beginn der Gemeinderatsitzung begrüßte die 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und wünschte in diesem Zusammenhang eine offene, konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit in den nächsten 6 Jahren. Frau Wohlpart beglückwünschte alle neu gewählten und wieder gewählten Gemeinderäte, insgesamt wurden 10 Gemeinderäte wieder gewählt und 6 neue Gemeinderäte in dieses Ehrenamt berufen. |
| - | Bekanntgabe der Sitzungstermine für die Gemeinderatsitzung im Jahr 2026. |
| TOP 02 | Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder gemäß Art. 31 der Gemeindeordnung |
Bei der durchgeführten Kommunalwahl am 08.03.2026 wurden auch neue Bürger und Bürgerinnen erstmalig in das Gemeindeparlament, dem Gemeinderat, der Gemeinde Viereth-Trunstadt gewählt.
Alle Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.
Im Anschluss an die stattgefundene Beratung erfolgte die Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder in feierlicher Form.
Den Diensteid legten folgende neu gewählte Gemeinderatsmitglieder ab:
Oswald Kundmüller – CSU
Felix Reus – CSU
Udo Roppelt – UW Viereth-Trunstadt
Tobias Schnitzer - ÜWG
Michaela Weidhaus – BG Viereth-Trunstadt
Ohne Beschlussfassung.
| TOP 03 | Vollzug der Gemeindeordnung und des Bayerischen Datenschutzgesetzes; allgemeine Belehrung über die Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderatsmitglieder und Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung |
Dem Gemeinderat wurde der Inhalt der Art. 20, Art. 48 und Art. 49 der Gemeindeordnung zur Kenntnis gegeben. Demnach sind Gemeinderatsmitglieder verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen; auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und die Geheimhaltungspflicht wurde hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auch darüber belehrt, im Rahmen von persönlicher Beteiligung zu gewissen Beratungen und Abstimmungen dies jeweils im Sitzungsverlauf rechtzeitig anzuzeigen.
Diente dem Gemeinderat zustimmend zur Kenntnisnahme.
| TOP 04 | Beschlussfassung über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (Gemeindesatzung 2026 - 2032) |
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde dem Gemeinderat im Vorgriff auf die Gemeinderatssitzung mit der Sitzungseinladung übersandt. In der Gemeinderatssitzung wurde die Satzung dem Gemeinderat bekanntgegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Gemeinde Viereth-Trunstadt (Satzung vom 13.05.2026). Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Hierauf wird Bezug genommen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 | Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Legislaturperiode 2026 - 2032) |
Der Bayerische Gemeindetag gibt seit den Kommunalwahlen 2002 ein Geschäftsordnungsmuster für kreisangehörige Gemeinden, Märkte und Städte heraus, das als Vorlage für die vom Gemeinderat zu Beginn der jeweiligen Wahlperiode zu beschließende Geschäftsordnung dient.
Das vorliegende Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages wurde von der Gemeindeverwaltung, Geschäftsleiter Franke, den aktuellen Gegebenheiten in der Gemeinde Viereth-Trunstadt angepasst und die neue Geschäftsordnung (Entwurf) dem Gemeinderat im Rahmen der Sitzungsvorbereitung mit der Sitzungseinladung versendet. In der heutigen Gemeinderatssitzung wurde die neue Geschäftsordnung vom Geschäftsleiter Gerd Franke dem Gemeinderat inhaltlich vorgestellt und auszugsweise die einzelnen Paragrafen erläutert.
Mögliche gemachte Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates werden im Nachgang noch redaktionell in die dann beschlossene Geschäftsordnung eingearbeitet.
Folgende Änderungswünsche wurden seitens des Gemeinderates getätigt:
| 1. | Änderung § 23 Einberufung; Ergänzung Abs. 2, „und endet in der Regel um 22.00 Uhr“ |
| 2. | Änderung § 24 Tagesordnung; Ergänzung Abs. 5 -neu-; „Die Sitzungseinladung der Tagesordnung werden auch zeitnah auf der Homepage der Gemeinde amtlich bekanntgegeben“ |
| 3. | Änderung § 27 Abs. 1 Satz 3 „Genehmigung der öffentlichen Sitzung“ wird inhaltlich geändert |
Mit dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung und den aus dem Gemeinderat Gremium gemachten Ergänzungen zur Geschäftsordnung bestand Einverständnis.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt für die Legislaturperiode 2026 bis 2032. Die Geschäftsordnung ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 06 | Bildung eines Wahlausschusses und Wahl des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin in der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Art. 35 i.V.m. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung |
Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit ein oder zwei weitere Bürgermeister. Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde, wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister), Art. 35 Abs. 1 GO.
In der neuen Geschäftsordnung des Gemeinderates (Legislaturperiode 2026 bis 2032) wurde in § 17 festgesetzt, dass die 1. Bürgermeisterin im Falle ihrer Verhinderung vom 2. Bürgermeister vertreten wird. Demnach ist somit definiert, dass in der heutigen Gemeinderatssitzung nur das Amt des 2. Bürgermeisters durch Wahl bestellt / gewählt wird. In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Satzung vom 05.05.2026) ist unter § 5 geregelt, dass der 2. Bürgermeister Ehrenbeamter ist.
Für die Bildung eines Wahlausschusses zur Durchführung der Wahl des 2. Bürgermeisters wurde seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, dass für den Wahlausschuss als Vorsitzende die 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart und als Wahlhelfer zwei Gemeinderatsmitglieder bestellt werden.
Zum Wahlausschuss werden daher folgende Personen bestellt:
Beschluss:
Wahlausschuss für die Durchführung der Wahl des 2. Bürgermeisters:
Vorsitzende des Wahlausschusses 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart
| UW | Tim Baum |
| ÜWG | Dieter Ziehr |
Durchführung der Wahl des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Vor Durchführung der Wahl und der Wahlvorschläge wurden die Wahlmodalitäten von Geschäftsleiter Gerd Franke dem Gemeinderat erläutert. Die Wahl erfolgte nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Wahlvorschläge aus der Mitte des Gemeinderates
Aus der Mitte des Gemeinderatsgremiums wurden zur Wahl des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin folgende Personen vorgeschlagen:
Rainer Birklein
Nach Durchführung der geheimen Wahl wurden die abgegebenen Stimmvermerke gezählt und das Wahlergebnis dem Gemeinderat mit folgendem Abstimmungsergebnis bekanntgegeben:
Abgegebene Stimmzettel: 16
Gültige Stimmzettel: 16
Davon entfielen auf Rainer Birklein 15 Stimmen und auf Tim Baum eine Stimme.
Aufgrund der vorliegenden Abstimmung wurde Herr Gemeinderat Rainer Birklein zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Viereth-Trunstadt gewählt. Das Abstimmungsergebnis wurde von der Wahlleiterin, 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart, dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Herr Gemeinderat Rainer Birklein nahm die Wahl zum 2. Bürgermeister an.
| TOP 07 | Vereidigung des neu gewählten Bürgermeisters / Bürgermeisterin |
Unter dem Tagesordnungspunkt 6 erfolgte die Wahl des 2. Bürgermeisters der Gemeinde Viereth-Trunstadt nach Art. 35 i.V.m. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Viereth-Trunstadt wurde Herr Rainer Birklein gewählt. Herr Gemeinderat Rainer Birklein. nahm die Wahl zum 2. Bürgermeister an.
Im Anschluss an die stattgefundene Wahl wurde Rainer Birklein als 2. Bürgermeister in der Gemeinde Viereth-Trunstadt vereidigt (Art. 27 Abs. 1 KWBG i.V.m. § 38 Abs. 1 BeamtStG).
| TOP 08 | Besetzung der gebildeten Ausschüsse gemäß Art. 33 der Gemeindeordnung (Bau- und Umweltausschuss, Haupt- und Finanzausschuss) |
Von der Verwaltung wurde in der Sitzung ausgeführt, dass die Ausschüsse ein Spiegelbild der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen widerspiegeln sollen. Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt nach dem in der Geschäftsordnung des Gemeinderats festgesetzten Berechnungsverfahren.
Danach entfallen von den Ausschüssen auf die einzelnen Fraktionen / Parteien:
1. Im Bau- und Umweltausschuss erhält
| die CSU: | 1 Sitz |
| die Unabhängigen Wähler Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
| die Bürgergemeinschaft Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
| die Überparteiliche Wählergemeinschaft Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
Ein weiteres Mitglied kraft Gesetzes im Bau- und Umweltausschuss ist die 1. Bürgermeisterin.
Im Anschluss an die Beratung wurden die neuen Ausschussmitglieder von den einzelnen Parteien und Wählergruppen vorgeschlagen.
Die Ausschüsse werden wie folgt besetzt:
| Bau- und Umweltausschuss: | |||
| Vorsitzende: | 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart | ||
|
|
| Mitglied | Stellvertreter |
| Mitglieder: | CSU | Schmitt Alexander | Reus Felix |
|
| UW | Kilian Marco | Baum Tim |
|
| BG | Butterhof Daniel | Brehm Lukas |
|
| ÜWG | Birklein Holger | Hohner Rainer |
| 2. Im Haupt- und Finanzausschuss erhält | |
| die CSU: | 1 Sitz |
| die Unabhängigen Wähler Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
| die Bürgergemeinschaft Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
| die Überparteiliche Wählergemeinschaft Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
Ein weiteres Mitglied kraft Gesetzes im Haupt- und Finanzausschuss ist die 1. Bürgermeisterin.
Im Anschluss an die Beratung wurden die neuen Ausschussmitglieder von den einzelnen Parteien und Wählergruppen vorgeschlagen.
Die Ausschüsse werden wie folgt besetzt:
| Haupt- und Finanzausschuss: | |||
| Vorsitzende: | 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart | ||
|
| Mitglied | Stellvertreter | |
| Mitglieder: | CSU | Birklein Rainer | Schnitzer Tobias |
|
| UW | Baum Tim | Peterhans Steffen |
|
| BG | Brehm Lukas | Weidhaus Michaela |
|
| ÜWG | Ebitsch Hubert | Ziehr Dieter |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltausschusses zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 09 | Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß Art. 33 der Gemeindeordnung |
Von der Verwaltung wurde in der Sitzung ausgeführt, dass die Ausschüsse ein Spiegelbild der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen widerspiegeln sollen. Die Belegung der Sitzverteilung erfolgt nach dem Sainte-Lague/Schepers Berechnungs-/Verteilungsverfahren (auf Art. 33 GO und die Geschäftsordnung wurde insoweit Bezug genommen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Sitzen, inklusive dem 1. Vorsitzenden.
| Hierbei entfallen auf | |
| die CSU: | 2 Sitze |
| die Unabhängigen Wähler Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
| die Bürgergemeinschaft Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
| die Überparteiliche Wählergemeinschaft Viereth-Trunstadt: | 1 Sitz |
Im Anschluss an den Sitzungsvortrag wurden die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder von den einzelnen Parteien und Wählergruppen benannt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird wie folgt besetzt:
|
| Mitglied | Stellvertreter |
| CSU | Reus Felix | Kundmüller Oswald |
| CSU | Schnitzer Tobias | Birklein Rainer |
| BG | Weidhaus Michaela | Butterhof Daniel |
| ÜWG | Ziehr Dieter | Ebitsch Hubert |
| UW | Roppelt Udo | Peterhans Steffen |
Als Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender wurde Herr Felix Reus und als dessen Stellvertreter Herr Udo Roppelt aus der Mitte des Gemeinderats vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschuss zu.
Der Gemeinderat beschließt, dass GR Felix Reus zum Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden bestellt wird. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wird Udo Roppelt bestellt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 10 | Bestellung der Mitglieder für den Schulverband Bischberg |
Mit der Einrichtung einer Grund- oder Mittelschule für das Gebiet mehrerer Gemeinden oder Teilen davon entsteht ein Schulverband aus den beteiligten Gemeinden. Demnach finden auf die Schulverbände die für Zweckverbände geltenden Regelungen entsprechend Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Schulverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt das Recht, Dienstherr von Beamten zu sein. Er ist anstelle seiner Mitgliedergemeinden Träger des Schulaufwands für die Verbandsschule.
Die Gemeinde Viereth-Trunstadt ist im Schulverband Bischberg derzeit mit einem Mitglied vertreten. Als Mitglied im Schulverband ist bisher die 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart bestellt. Als Stellvertreter für die 1. Bürgermeisterin fungierte bisher der 2. Bürgermeister Hubert Ebitsch.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und bestellt folgende Gemeinderatsmitglieder als ordentliche Mitglieder für den Schulverband Bischberg:
| Ständiges Mitglied im Schulverband Bischberg: | 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart |
| Stellvertreter: | 2. Bürgermeister Rainer Birklein |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 11 | Bestellung eines / einer Behinderten- und Seniorenbeauftragten für die Gemeinde Viereth-Trunstadt |
Bereits in den letzten Legislaturperioden des Gemeinderates wurde in der Gemeinde Viereth-Trunstadt eine Behinderten- und Seniorenbeauftragte bestellt. Die Bestellung erfolgt jeweils in der ersten konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates Anfang Mai. Zur Verwirklichung der Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und auch von Senioren soll der Gemeinderat eine Persönlichkeit bestellen, die möglichst über Erfahrung in sozialen Angelegenheiten und Fachwissen in der Behinderten- und Seniorenarbeit verfügt. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich für die Dauer von 6 Jahren (Gemeinderat Legislaturperiode 2026 bis 2032). Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. In den letzten Jahren wurde die Arbeit der Behinderten- und Seniorenbeauftragten von Frau Barbara Müllich wahrgenommen. Frau Barbara Müllich ist schon seit sehr langer Zeit im Seniorenbüro der Gemeinde Viereth-Trunstadt tätig.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird die Empfehlung ausgesprochen, dass Frau Barbara Müllich aus Trunstadt auch weiterhin, aufgrund ihrer fundierten Fachkenntnisse, das Amt der Behinderten- und Seniorenbeauftragten in der Gemeinde Viereth-Trunstadt ausübt und hierfür bestellt wird. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Stellvertretung für Frau Barbara Müllich Herr Gemeinderat Dieter Ziehr bestellt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und bestellt Frau Barbara Müllich (Mitarbeiterin im Seniorenbüro der Gemeinde Viereth-Trunstadt) zur Behinderten- und Seniorenbeauftragten für die Gemeinde Viereth-Trunstadt. Als Stellvertreter wird Herr Dieter Ziehr aus der Mitte des Gemeinderates bestellt. Die Bestellung erfolgt für die Legislaturperiode / Wahlperiode des Gemeinderates 2026 bis 2032.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
| TOP 12 | Bestellung eines/einer Jugendbeauftragten für die Gemeinde Viereth-Trunstadt |
Bereits in den letzten Legislaturperioden des Gemeinderats wurden einzelne Personen aus dem Gemeinderat für die Funktion der Jugendbeauftragten der Gemeinde Viereth-Trunstadt bestellt.
Die Bestellung der Jugendbeauftragten geschieht im Rahmen der gemeindlichen Aufgabe nach Art. 30 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Berufung der oben benannten Personen Herrn Nico Thomsen und Herrn Felix Reus zum Jugendbeauftragten der Gemeinde Viereth-Trunstadt zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
| TOP 13 | Mitteilungen/Verschiedenes: Öffentlich |
Hier erfolgten Anfragen und Mitteilungen aus der Mitte des Gemeinderates.
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.