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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Widmung von Straßen

Der Gemeinderat von Viereth-Trunstadt hat mit Beschluss vom 15.05.2023 gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetze in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.10.1981, zuletzt geändert durch §1 des Gesetzes vom 10.02.2023, folgende Straßen bzw. Straßenstücke als Ortsstraße gewidmet:

a)

Verlängerung der Ortsstraße „Klosterstraße“ in Viereth Flurnummer 1051/10 Gemarkung Viereth

Der Beginn ist westlich der Flurnummer 1051/10 der Gemarkung Viereth bei Schnittendpunkt der Flur-Nr.1051/9 der Gemarkung Viereth. Das Ende ist östlich der Flur-Nr. 1051/10; bis zum Schnittpunkt der südlichen liegenden Flur-Nr. 976 der Gemarkung Viereth. Das Teilstück der Ortsstraße „Klosterstraße“ hat die Flur-Nr. 1051/10 und hat eine Länge von 98 m.

b)

Teilfläche der Flnr. 1051/9 Gemarkung Viereth zur Ortsstraße „Hahnweg“

Der Beginn ist südlich der Flur-Nr. 969/2 (Hauptstr. B26) Gemarkung Viereth Das Ende ist auf Höhe des südöstlichen Grenzpunktes der Flur-Nr. 1051/13 Gemarkung Viereth (Schnittpunkt Klosterstr.) Der Teilausbau zur Ortsstraße „Hahnweg“ hat die Flur-Nr. 1051/9 und eine Länge von 74 m. Die Widmung wird hiermit gemäß Art. 6 der Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgegeben.

gez.
Regina Wohlpart
1.Bürgermeisterin