Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.376.800,00 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.427.400,00 € |
ab.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 390 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 220 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Keine Eintragung.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.