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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Landkreis Bamberg,

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

ab.

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b) für die Grundstücke (B)

2.

Gewerbesteuer

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Keine Eintragung.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Viereth-Trunstadt, den 04.06.2025
Gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin