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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Allgemeiner Bericht der 1.Bürgermeisterin

Allgemeine Information nochmal zur Aktion „Stadtradeln im Landkreis Bamberg“;

seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart erging nochmal recht herzliche Einladung an alle Gemeinderatsmitglieder sowie auch an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Viereth-Trunstadt an der Aktion doch bitte teilzunehmen. Wie auch in den vergangenen Jahren ist es Ziel, dass wieder sehr viele Kilometer in der Gemeinde Viereth-Trunstadt erradelt werden und somit auch wieder vom Landkreis Bamberg Obstbäume „erradelt werden können“.

Dorfhaus und Dorfplatz in Weiher;

hierzu erging Information, dass zwischenzeitlich ein weiteres Gespräch mit dem Amt für Ländliche Entwicklung geführt hat. Demnach können die Außenanlagen vorzeitig in Angriff genommen werden und auch die Förderungen im Rahmen der einfachen Dorferneuerung seitens des Amt für Ländliche Entwicklung in Aussicht gestellt.

Am Samstag, den 4. Mai fand auch der „Tag der Städtebauförderung“ in der Gemeinde Viereth-Trunstadt statt; interessierte Bürger hatten die Möglichkeit das neue Gemeinschaftshaus in Trunstadt zu besichtigen.

In der 19. KW 2024 fand die Abnahme der neuen Klärschlammpresse im Beisein der Fachfirmen statt, die Außenanlagen werden in den nächsten Wochen hergestellt und gepflastert.

In der 19. KW 2024 fand auch eine Besprechung mit der Feuerwehr Trunstadt im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes in Trunstadt statt. Derzeit werden Überlegungen angestrebt um die Baukubatur ggf. zu ändern, damit eine Kostenersparnis hinsichtlich der Baukosten erzielt werden kann.

In den vergangenen Tagen fanden die jeweiligen Florianstage bei den Freiwilligen Feuerwehren Viereth und Trunstadt statt. Ein recht herzlicher Dank erging seitens 1. Bürgermeisterin an alle ehrenamtlich tätigen Feuerwehreinsatzkräfte für das gezeigte Engagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Viereth-Trunstadt.

Folgende Einladungen für die nächsten Veranstaltungen wurden ausgesprochen:

- Kirchweih in Stückbrunn

- Kirchweih in Weiher

- Brauereifest 150 Jahre Kundmüller in Weiher

- Fischkerwa des Sportangelverein Trunstadt und Bläsertreffen Viereth an Fronleichnam

- jeweiliges Pfarrfest in Viereth und

- die anstehenden Johannisfeuer in der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Am Dienstag, den 14.05.2024 findet ein Gespräch mit der jeweiligen Katholischen Kirchenverwaltung in Viereth und Trunstadt im Zusammenhang mit der Übernahme der Friedhöfe im Rathaus statt. In diesem Zusammenhang erging die allgemeine Information von der Bürgermeisterin an den Gemeinderat, dass voraussichtlich die durchzuführende Gebührenkalkulation für die Festlegung der jeweiligen Friedhofs- und Bestattungsgebühren an ein externes Fachbüro vergeben wird.

Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.

TOP 02

Vorstellung und allgemeine Informationen zur Heimat-/Info-App für die Bürger und Bürgerinnen sowie Vereine der Gemeinde Viereth-Trunstadt; Referent Herr Schweiker (Cosmema GmbH)

Aufgrund einer Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates in der Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 erfolgte seitens der Gemeindeverwaltung die Erörterung der Rahmenbedingungen für die Nutzung einer sogenannten Heimat-Info-App für die Bürger und Vereine in der Gemeinde Viereth-Trunstadt. In der heutigen Gemeinderatssitzung erfolgte auch ein Sachvortrag von Referenten Herrn Schweiker von der Cosmema GmbH, der den Gemeinderat von den Möglichkeiten der App und der zu erwartenden Kosten für die Gemeinde Viereth-Trunstadt unterrichtete. Festzustellen ist u.a. dass bereits viele Gemeinden im Landkreis Bamberg eine derartigen App nutzen nun somit aktuelle Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sowie auch im Rahmen der Veröffentlichung von Vereinsnachrichten auf dieser App zur Verfügung stellen.

Die Verwaltung prüft derzeit auch noch mit dem Wittich-Verlag (Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt) ob durch die Verlängerung des Erscheinungszeitraumes des Mitteilungsblattes der Gemeinde Viereth-Trunstadt (von zwei auch vier Wochen) eine Kosteneinsparung erzielt werden kann. Die möglichen Vor- bzw. Nachteile bei einer redaktionellen Veränderung von zwei auf vier Wochen müssen noch seitens der Gemeindeverwaltung erörtert und auch mit den einzelnen Nutzern des Mitteilungsblattes (Kirche, Vereine etc.) geprüft werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates erging der Antrag, dass man die Beschlussfassung auf die Gemeinderatssitzung im Juni 2024 vertagt und bis dorthin auch jedes Gemeinderatsmitglied die Möglichkeit hat, die App im Selbststudium zu testen bzw. zu erforschen. Desweiteren liegt bis zur Sitzung im Juni 2024 auch das Ergebnis der Gesprächsauswertung hinsichtlich der Verlängerung des Erscheinungszeitraumes für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt (alle 4 Wochen) und der daraus resultierenden Kosteneinsparung vor.

Abstimmungsergebnis:

Für:

12

Gegen:

0

TOP 03

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt; Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt: Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat am 04.12.2023 die Vorentwürfe der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 Bau GB beteiligt.

Die Vorentwürfe zu den oben genannten Vorhaben lagen in der Zeit vom 22.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 aus.

Um Abgabe einer Stellungnahme bis 26.01.2024 wurde gebeten.

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

Nr.

Träger öffentlicher Belange

Schreiben / Anregung

Ohne Einwände / Anregungen

Mit Anregung / Äußerung

1

Regierung von Oberfranken

Bergamt Nordbayern

03.08.2023

X

2

Gemeinde Bischberg

09.01.2024

X

3

Stadt Eltmann

10.01.2024

X

4

Kreisheimatpfleger

24.01.2024

X

5

Wasserwirtschaftsamt Kronach

24.01.2024

X

6

Fernwasserversorgung Oberfranken

27.12.2023

X

7

Vodafone, Nürnberg

22.01.2024

X

8

Deutsche Telekom, Bayreuth

23.01.2024

X

9

PLEDOC, Essen

18.01.2024

X

10

Bayernwerk, Bamberg

08.01.2024

X

11

Kreisbrandrat, LRA Bamberg

02.01.2024

X

12

ALE Oberfranken

10.01.2024

X

13

Regierung von Oberfranken

26.01.2024

X

14

Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

23.01.2024

X

15

Staatliches Bauamt Bamberg

08.01.2024

X

16

LRA Bamberg

25.01.2024

X

17

AELF, Bamberg

04.01.2024

X

18

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

08.01.2024

X

19

TenneT TSO GmbH, Bayreuth

10.01.2024

X

20

Bund Naturschutz, Bamberg

15.01.2024

X

Es erfolgten zu den jeweiligen vorliegenden Stellungnahmen die einzelnen Abwägungsbeschlüsse.

TOP 04

Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt";Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sachvortrag:

Bebauungsplan „Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“

Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt: Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat am 04.12.2023 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung „Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“ Gemarkung Trunstadt der Gemeinde Viereth-Trunstadt in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 Bau GB beteiligt.

Die Vorentwürfe zu den oben genannten Vorhaben lagen in der Zeit vom 22.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 aus.

Um Abgabe einer Stellungnahme bis 26.01.2024 wurde gebeten.

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

Nr.

Träger öffentlicher Belange

Schreiben / Anregung

Ohne Einwände / Anregungen

Mit Anregung / Äußerung

1

Regierung von Oberfranken

Bergamt Nordbayern

03.08.2023

X

2

Gemeinde Bischberg

09.01.2024

X

3

Stadt Eltmann

10.01.2024

X

4

Kreisheimatpfleger

24.01.2024

X

5

Wasserwirtschaftsamt Kronach

24.01.2024

X

6

Fernwasserversorgung Oberfranken

27.12.2023

X

7

Vodafone, Nürnberg

22.01.2024

X

8

Deutsche Telekom, Bayreuth

23.01.2024

X

9

PLEDOC, Essen

18.01.2024

X

10

Bayernwerk, Bamberg

08.01.2024

X

11

Kreisbrandrat, LRA Bamberg

02.01.2024

X

12

ALE Oberfranken

10.01.2024

X

13

Regierung von Oberfranken

26.01.2024

X

14

Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

23.01.2024

X

15

Staatliches Bauamt Bamberg

08.01.2024

X

16

LRA Bamberg

25.01.2024

X

17

AELF, Bamberg

04.01.2024

X

18

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

08.01.2024

X

19

TenneT TSO GmbH, Bayreuth

10.01.2024

X

20

Bund Naturschutz, Bamberg

15.01.2024

X

Es erfolgten zu den jeweiligen vorliegenden Stellungnahmen die einzelnen Abwägungsbeschlüsse.

TOP 05

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt;Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

In der Gemeinderatssitzung am 04.12.2023 unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gefasst. Die Beteiligung hat in der Zeit vom 22.12.2023 bis 26.01.2024 stattgefunden. Die Abwägungen werden parallel in der Sitzung vom 13.05.2024 (Tagesordnungspunkt 3) beschlossen.

Vom Ingenieurbüro Brändlein wurde für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt ein geänderter Entwurf ausgearbeitet. Der Planentwurf wurde dem Gremium zur Durchsicht im Rahmen der Sitzungseinladung zur Gemeinderatssitzung übermittelt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt beschließt den vorliegenden Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt in der Fassung vom 13.05.2024 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger-, und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 13.05.2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 06

Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Sondergebiet "Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

In der Gemeinderatssitzung am 04.12.2023 unter dem Tagesordnungspunkt 3 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gefasst. Die Beteiligung hat in der Zeit vom 22.12.2023 bis 26.01.2024 stattgefunden. Die Abwägungen werden parallel in der Sitzung vom 13.05.2024 (TOP 4) beschlossen.

Vom Ingenieurbüro Brändlein und der Landschaftsplanung Kraus wurde für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“ ein geänderter Entwurf ausgearbeitet. Der Planentwurf wurde dem Gremium zur Durchsicht im Rahmen der Sitzungseinladung zur Gemeinderatssitzung übermittelt.

Zudem ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt erforderlich, die im Parallelverfahren gemäß §8 Abs. 3 BauGB erfolgt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits in der heutigen Gemeinderatssitzung am 13.05.2024 unter dem TOP 5 beschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt beschließt den vorliegenden Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“ der Gemeinde Viereth-Trunstadt in der Fassung vom 13.05.2024 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger-, und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 13.05.2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07

Wohnhauserweiterung mit Umbau und Erweiterung der physiotherapeutischen Praxis, Ostendstraße 2, 96191 Viereth-Trunstadt, Fl.-Nr. 1250/114 Gemarkung Trunstadt - ergänzender Befreiungsantrag bzgl. GRZ und GFZ

Dem vorliegenden Bauantrag wurde zugestimmt.

TOP 08

Vorstellung der Umfrage und der vorliegenden Ergebnisse zur Bedarfsabfrage "Mittagsbetreuung" in der Gemeinde Viereth-Trunstadt und Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Umsetzung

Sachvortrag:

1. Vorstellung der Umfrage und der vorliegenden Ergebnisse zur Bedarfsabfrage „Mittagsbetreuung“

Aufgrund der vorliegenden Anfragen von Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Einführung einer Mittagsbetreuung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Alternativbetreuung zur bereits angebotenen Hortbetreuung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt) wurde eine Bedarfsabfrage in der Gemeinde Viereth-Trunstadt durchgeführt. Die Bedarfsabfrage wurde fachlich vom Landratsamt Bamberg - Bildungsbüro begleitet, hierbei der Fragebogen entworfen und auch die vorliegenden Rücklaufergebnisse seitens der vorliegenden Elternbefragung ausgewertet.

Das vorliegende Umfrageergebnis mit den daraus resultierenden Erkenntnissen wurden im Gemeinderat in der heutigen Sitzung zur Kenntnis gegeben.

2. Beratung und Beschlussfassung zur möglichen Errichtung einer Mittagsbetreuung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt.

Zur möglichen Installation einer Mittagsbetreuung der Gemeinde Viereth-Trunstadt wurde mit dem derzeitigen Betreiber der Kindertageseinrichtung St. Jakobus in Viereth - der Katholischen Kirchenstiftung Viereth bzw. mit der Geschäftsführung der Kindertagesstätten Katholischer Seelsorgebereich Main-Aurach Kontakt aufgenommen und die möglichen Rahmenbedingungen erörtert. Gleichzeitig wurde eine Kostenkalkulation durchgeführt, in der der zu erwartender Aufwand für die Errichtung der Mittagsbetreuung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt (zu erwartende Kosten für die Gemeinde Viereth-Trunstadt) ermittelt wurde.

Die Kosten, die nicht durch Einnahmen (Förderung und Elternbeiträge) gedeckt sind, müssen zu 100 Prozent von der Gemeinde Viereth-Trunstadt getragen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorliegenden Bedarfsumfrage hinsichtlich der Einrichtung einer Mittagsbetreuung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt und von den vorliegenden Rahmenbedingungen (u.a. hinsichtlich der Übernahme eines Defizitausgleiches) und stimmt der Einrichtung einer Mittagsbetreuung in den Räumen der Kindertagesstätte St. Jakobus in Viereth zu. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt mit dem Träger die weiteren Verfahrensschritte zu erörtern und die Vertragsunterlagen auszuarbeiten.

Der Projektzeitraum wird auf 2 Jahre bis zum 31.07.2026 befristet.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

TOP 09

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;Öffentliche Straßenwidmung gemäß Art. 6 BayStrWG für den Bereich "Pfarrer-Bogatschef-Platz" in Viereth

Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme im Bereich der „Klosterwiese“ in Viereth – Bebauungsplangebiet „Hahn“ in Viereth – wurde die neue Erschließungsstraße „Pfarrer-Bogatschef-Platz“ errichtet. Damit die bezeichnete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält, ist dementsprechend die Widmung gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG durchzuführen.

Der Straßenzug „Pfarrer-Bogatschef-Platz“ wurde im Rahmen des Sitzungsvortrages dem Gemeinderat aufgezeigt.

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.05.2023 unter dem Tagesordnungspunkt 9 hat der Gemeinderat sein Einverständnis gegeben, dass die neu geschaffene Erschließungsstraße einen neuen Namen mit der Bezeichnung „Pfarrer-Bogatschef-Platz“ erhält.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG folgende Straße als Ortsstraße zu widmen. Die Widmung gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt als bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 10

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;Öffentliche Straßenwidmung gemäß Art. 6 BayStrWG für den Bereich "Am Ringelsgraben";Teilfl. auf der Fl.Nr. 1513 auf der Trunstadt

In Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist es angebracht, die vorhandene asphaltierte Zufahrt zum Ringelsgraben und dem Aussiedlerhof Brehm als Ortsstraße zu widmen.

Die Ortsstraße soll die Bezeichnung „Am Ringelsgraben“ erhalten.

Der Straßenzug wurde dem Gemeinderat im Rahmen des Sitzungsvortrages aufgezeigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG folgende Straße als Ortsstraße zu widmen. Die Widmung gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt als bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 11

Beratung und Beschlussfassung zur Preisanpassung für den Schulbusverkehr in der Gemeinde Viereth-Trunstadt;Antragsschreiben der Firma Basel-Reisen Viereth

Beschluss:

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung, Treibstoffkosten und der sachlichen Darlegung der Preiserhöhung der Firma Basel stimmt der Gemeinderat der Preisanpassung zu. Der Beförderungsvertrag für das Schuljahr 2024/2025 ist diesbezüglich anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 12

Straßenerneuerung Zufahrt Firma BaselVergabe der Straßenbauarbeiten auf der Flurnummer 1069 und 1069/3 der Gemarkung Viereth

Im Rahmen des Sitzungsvortrages wurde auf den vorliegenden Vergabevorschlag im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung der Straßenerneuerung Zufahrt Firma Basel vom Ingenieurbüro Wolf, Bamberg vom 04.05.2024 Bezug genommen. Die Maßnahme wurde nach VOB beschränkt ausgeschrieben.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt aufgrund der vorliegenden Vergabeempfehlung die Firma H.A.R.T. Bau GmbH, Stettfeld, mit dem Auftrag für die Straßenerneuerung Zufahrt Firma Basel mit einer Vergabesumme i.H.v. 74.110,82 EURO zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 13

Haushaltsplan / Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023; Feststellung des vorläufigen Jahresrechnungsergebnisses

Sachvortrag:

Das Jahresrechnungsergebnis 2023 der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird dem Gemeinderat zahlenmäßig bekanntgegeben. Auf die EDV-Auswertung, die Anlage zum Beschluss ist, wird Bezug genommen. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Ergebnis und verweist die Jahresrechnung für das Jahr 2023 der Gemeinde Viereth-Trunstadt mit Anlagen zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss. Die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben werden im Nachgang zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2023 genehmigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und verweist die Jahresrechnung für das Jahr 2023 der Gemeinde Viereth-Trunstadt mit den Anlagen zur Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung in den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 14

Mitteilungen/Verschiedenes: Öffentlich

Hier ergingen Anfragen und Mitteilungen aus der Mitte des Gemeinderates.

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.