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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche

Anordnung:

Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

In Viereth in der Straße „Steigerwaldstraße“ wird ab Einfahrt zur Feuerwehr bis Kreisverkehr ein absolutes Halteverbot (VZ 283-11) angeordnet.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin