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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Landkreis Bamberg sammelt auch im Sommer „gefährliche Abfälle“

Der Landkreis Bamberg bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Sommer die Möglichkeit, gefährliche Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Diese Abfälle werden angenommen:

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel wie Herbizide, Fungizide, Insektizide sowie Ratten- und Mäusegift

Lösemittelhaltige Abfälle (z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus usw.)

Energiesparlampen (aber: keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!)

Holzschutzmittel

Batterien (z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen); Akkus von E-Bikes werden nicht angenommen.

Chemikalien (z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen usw.)

Haushaltsreiniger und Pflegemittel mit Gefahrensymbol (z. B. Abfluss- und WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Autopflegemittel sowie nicht vollständig entleerte Spraydosen)

Quecksilberhaltige Gegenstände wie alte Thermometer oder Schalter

befüllte Feuerlöscher

alle Gebinde mit Gefahrstoffsymbolen

Diese Abfälle werden nicht angenommen:

Altöl von Verbrennungsmotoren oder Getrieben, Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen können nicht abgegeben werden.

Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“:

Wandfarben: Wasserlösliche Wandfarben gelten nicht als gefährliche Abfälle. Eimer mit eingetrockneten Farben werden nicht angenommen. Bei flüssigen Farben können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den „Gelben Sack“ entsorgt oder am Wertstoffhof abgesehen werden. Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack oder zum Wertstoffhof.

Mengen: Es werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Bei größeren Mengen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Landkreises.

Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.

Altlacke: Metalldosen mit vollständig eingetrockneten Lacken und Farben gehören zum Restmüll, da das Lösungsmittel bereits verdampft ist. Restentleerte metallische Gebinde können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.

Verpackung: „Gefährliche Abfälle“ sollten immer in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind von der Annahme ausgeschlossen.

Termine und Standorte:

Samstag, 12. Juli 2025:

Burgebrach, Industriestraße 9, gemeindlicher Bauhof: 8:30 - 10:00 Uhr

Stegaurach, Hartlandener Straße, gemeindlicher Bauhof: 10:30 - 12:00 Uhr

Hirschaid, Leimhüll 33, gemeindlicher Bauhof: 12:30 - 14:30 Uhr

Bei Fragen zur Entsorgung von Problemmüll erreichen Sie die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft unter den Telefonnummern 0951/85-706 oder 85-708.