SEPA-Lastschrift macht's einfacher
Der 1. Juli ist vorbei und damit auch der Stichtag für die Abfallentsorgungsgebühren 2025 im Landkreis Bamberg. Wer seine Gebühren nicht per SEPA-Lastschrift einziehen lässt, sollte jetzt handeln. Die Kreiskasse Bamberg erinnert alle Betroffenen daran, dass die diesjährigen Gebühren seit dem 1. Juli fällig sind. Wer noch nicht überwiesen hat, sollte das schnell nachholen. So lassen sich Mahngebühren und unnötige Zusatzkosten vermeiden.
Die Höhe der Gebühr steht im Abfallgebührenbescheid, der im Frühjahr diesen Jahres verschickt wurde. Auf diesem Bescheid findet sich auch das wichtige Kassenzeichen, das für die richtige Zuordnung der Überweisung gebraucht wird.
Bei Fragen zum Gebührenbescheid helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Abfallwirtschaft gerne weiter: 0951/85-141, 0951/85-142 oder 0951/85-143. Wer Fragen zur Fälligkeit hat, kann sich an die Kreiskasse Bamberg wenden (Tel. 0951/85-186).
Alle Informationen rund um die Abfallwirtschaft gibt es im Abfallkalender oder online unter www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft. Dort stehen auch die aktuellen Gebührensätze. Praktisch: Auf der Website können Gebührenschuldner eine „Änderungsmitteilung" herunterladen – damit lässt sich ganz einfach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Warum SEPA-Lastschrift die bessere Wahl ist
Das SEPA-Lastschriftverfahren hat klare Vorteile: Fälligkeitstermine können nicht mehr vergessen werden, Gutschriften oder Nachzahlungen werden automatisch berücksichtigt. Und keine Sorge – ein Risiko gibt es nicht. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.