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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Investitionszuschüsse für Beschaffungen für das Haushaltsjahr 2025 für Vereine und Verbände

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt fördert nach Maßgabe ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die im Gemeindegebiet ansässigen Vereine und Organisationen, die gesellschaftliches Engagement erbringen und Interesse an der Förderung des Gemeinwohles zeigen.

Eine Zuschussgewährung in 2025 erfolgt jedoch nur, wenn die betreffenden Vereine und Institutionen einen Antrag auf Bezuschussung einer investiven Maßnahme zeitnah stellen und u.a. auch für die jeweiligen Bereiche ausreichende Haushaltsmittel in der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025 berücksichtigt sind.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird für das Haushaltsjahr 2025 sehr genau geprüft, welche Maßnahmen bezuschusst werden können. Nicht jeder Zuschussantrag kann auch tatsächlich genehmigt werden. Die Vereine und Organisationen aus dem Gemeindegebiet werden gebeten nur für absolut notwendige Investitionen einen Zuschussantrag zu stellen.

Anträge auf Bezuschussung von Neubaumaßnahmen / Neuanschaffungen und Renovierungs- und Ersatzbeschaffungen können ganzjährig bei der Gemeinde Viereth-Trunstadt gestellt werden. Der Zuschuss ist allerdings so rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme oder der Anschaffung bei der Gemeinde mit allen notwendigen Unterlagen zu beantragen, damit die Voraussetzungen der Förderfähigkeit ordnungsgemäß geprüft werden können. Sollten jedoch keine ausweichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann eine größere investive Maßnahme nicht im laufenden Haushaltsjahr gefördert werden.

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt / Kämmerei bittet daher alle Vereine und öffentlichen Einrichtungen um Mitteilung, welche investiven Maßnahmen im Haushaltsjahr 2025 geplant sind, damit die Finanzmittel berücksichtigt werden können.

Eine Grobübersicht mit dem zu erwartenden Finanzvolumen ist deshalb zeitnah der Kämmerei, Herrn Alexander Kosch, bis zum 30. September 2024 digital vorzulegen (E-Mail an kosch@viereth-trunstadt.de).

Anträge auf Investitionszuschüsse, die nicht zum Stichtag gemeldet sind, können voraussichtlich im Haushaltsjahr 2025 nicht berücksichtigt werden.

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt / Kämmerei