Überhängende Äste, Bäume und Sträucher in den öffentlichen Grund (Verkehrsflächen)
Wir bitten alle Grundstückseigentümer zu prüfen, ob ihre überhängenden Sträucher und Baumäste die geforderte Sicherheitshöhe in den öffentlichen Verkehrsraum einhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir die Grundstückseigentümer, überhängende Baumäste und Hecken auf 4,50 m (ab Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden.
Auch ragen immer wieder Sträucher und Äste in die Gehwege. Hierdurch werden Fußgänger behindert und müssen teilweise sogar auf die Straße ausweichen. Bitte Schneiden Sie auch hier den Pflanzenüberhang bis auf ihre Grundstücksgrenze zurück.
Vielen Dank.