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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 22. Juli 2024

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Allgemeiner Bericht der 1.Bürgermeisterin

  • An den vergangenen Wochenenden fanden wieder die Kirchweihen in Trunstadt und Viereth statt, beide Kirchweihen waren ein sehr großer Erfolg und wurden sehr gut von der Bürgerschaft besucht und angenommen. Ein herzlicher Dank erging seitens Bürgermeisterin Regina Wohlpart an alle Helfer und Unterstützer, die sich hervorragend im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Kirchweihen engagiert haben.
  • Einladung zum Weinfest am kommenden Wochenende (27.07.2024)
  • Stadtradeln im Landkreis Bamberg; auch die Gemeinde Viereth-Trunstadt und die Bürgerschaft hat an der Aktion „Stadtradeln im Landkreis Bamberg“ teilgenommen. Die Gemeinde Viereth-Trunstadt belegt in der Rangfolge den 20. Platz von den teilnehmenden Gemeinden im Landkreis Bamberg (im Vorjahr hatte die Gemeinde Viereth-Trunstadt Platz 12 erreicht).

TOP 02

Neubau eines Bürgerhauses mit Dorfplatz in Weiher auf der Flur-Nr. 2368 der Gemarkung Viereth;

Allgemeine Information und erneute Vorstellung der Planung für die Außenanlagen durch Herrn Architekten Schröbel (Beratung und Beschlussfassung)

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart Herrn Schröbel vom Architekturbüro Schröbel, Bamberg. Letztmalig wurde die Objektplanung, insbesondere die Gestaltung der Außenanlagen in der Gemeinderatssitzung am 26.06.2023 unter Tagesordnungspunkt 3 beraten und auch ein Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Dorfplatzgestaltung gefasst. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung der Freiflächen am Dorfgemeinschaftshaus Weiher auf der Flur-Nr. 2368 und auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 2079 der Gemarkung Viereth zugestimmt.

Zwischenzeitlich fanden wiederum Gespräche mit dem Amt für Ländliche Entwicklung hinsichtlich der Ausgestaltung der Freifläche des Dorfplatzes statt. Aufgrund der Anregung vom Amt für Ländliche Entwicklung wurden einige Umplanungen vorgenommen.

In der heutigen Gemeinderatssitzung wurde im Gemeinderat die Planung der Außenanlage im Umgriff an das neue Dorfgemeinschaftshaus vorgestellt. Insbesondere wurde hierbei auch die Gestaltung des Dorfplatzes mit Aufenthaltsqualität (Vereine, Spielplatz) eingegangen sowie die angrenzenden Straßen und Freiflächenplanung nochmals detailliert dargestellt. In einem weiteren Verfahrensschritt können dann die geplanten Baumaßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden, so dass noch mit den Baumaßnahmen im Herbst dieses Jahres begonnen werden kann.

Beschluss:

Der Gemeindesrat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der vorliegenden Planung zur Gestaltung der Freifläche in Anlehnung an das Dorfgemeinschaftshaus in Weiher auf der Flur-Nr. 2368 und einer Teilfläche auch der Flur-Nr. 2059 der Gemarkung Viereth zu. Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit dem beauftragten Planungsbüro Schröbel die Ausschreibung zeitnah vorzunehmen. Der Vergabebeschluss für die Ausschreibung der Freiflächengestaltung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

a) Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen bei der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

b) Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt nimmt die Zustimmung aus Sicht der Wasserwirtschaft zur Kenntnis und beschließt:

Die Anregungen werden in den Bebauungsplan übernommen, für den Flächennutzungsplan ergeben sich aus den Anregungen keine Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Beschluss:

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt nimmt die Zustimmung des LRA Bamberg zur Kenntnis und beschließt:

Der Geltungsbereich wird in eine schwarze Linie geändert.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Alle weiteren Anmerkungen und Hinweise ergeben keine weiteren Ergänzungen für den Flächennutzungsplan.

TOP 04

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt", Gemeinde Viereth-Trunstadt;

a) Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen bei der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

b) Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt nimmt die Zustimmung aus Sicht der Wasserwirtschaft zur Kenntnis und beschließt folgende Textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen:

1. Eine lückenlose Vegetationsdecke auch unter den Modulen muss gewährleistet

sein durch entsprechende Abstände der Module mit ausreichender Licht- und Wasserversorgung der Vegetation.

Die Festsetzung ist in der Grünordnung enthalten.

2. Sollten in den ersten 5 Jahren nach Inbetriebnahme bei Starkregen Oberflächenabflüsse festgestellt werden, sind die abflussverzögernden Maßnahmen nachträglich auszuweiten.

Der Hinweis ist bereits unter Punkt B.1.3.3 im Bebauungsplan enthalten

3. Beim Rückbau sind alle Bodeneingriffe fachgerecht zurückzubauen und die Bodenfunktionen entsprechend wieder herzustellen (Kabelgräben, Fundamente, usw.).

Der Hinweis wird in den textlichen Festsetzungen unter B.1.4.5 ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Beschluss:

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt nimmt die Zustimmung des LRA Bamberg zur Kenntnis und beschließt:

Die Teilfläche des Sondergebietes soll auch für Windkraftnutzung geöffnet bleiben, damit einem späteren Umbau oder Repowering der bestehenden Anlagen keine Rechtlichen Hürden im Weg stehen. Die Gutachten zum Schallschutz, Schatten- und Eiswurf sowie die grundsätzliche Verträglichkeit von Windkraftanlagen im Plangebiet wird als Forderung bei Repowering oder Umbau der Windkraft mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Ohne GR Holger Birklein, dieser war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss:

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt nimmt die Einwände der Obfrau Viereth-Trunstadt zur Kenntnis und wägt die Einwände ab.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 05

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Feststellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.11.2022 für den Bereich „Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“ die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

In seiner Sitzung am 04.12.2023 billigte der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt den Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Es folgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 im Zeitraum vom 22.12.2023 bis 26.01.2024, parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB gehört.

In seiner Sitzung am 13.05.2024 billigte der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt den ergänzten Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Nach der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung lag der ergänzte Entwurf mit Begründung vom 08.06.2024 bis 09.07.2024 öffentlich aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in der Zeit vom 08.06.2024 bis 09.07.2024.

Die Anregungen und Stellungnahmen wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und gegebenenfalls beim Feststellungsbeschluss berücksichtigt.

Beschluss:

1. Die in der Anlage beigefügte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt mit Begründung wird beschlossen.

2. Das Abwägungsergebnis ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

3. Die Genehmigung ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen, § 6 Abs. 1 BauGB.

4. Nach Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt Bamberg ist diese nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Erst damit tritt die 2. Änderung in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 06

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt" der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.11.2022 für den Bereich „Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“ die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

In seiner Sitzung am 04.12.2023 billigte der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“. Es folgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 im Zeitraum vom 22.12.2023 bis 26.01.2024, parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB gehört.

In seiner Sitzung am 13.05.2024 billigte der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt den ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“. Nach der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung lag der ergänzte Entwurf mit Begründung vom 08.06.2024 bis 09.07.2024 öffentlich aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in der Zeit vom 08.06.2024 bis 09.07.2024.

Die Anregungen und Stellungnahmen wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und gegebenenfalls beim Satzungsbeschluss berücksichtigt.

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“ der Gemeinde Viereth-Trunstadt mit Begründung wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07

Neubau Feuerwehrgerätehaus in Trunstadt;

Information zum Verfahrensstand und mögliche Umplanung Gebäudekörper

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte ein Sachbericht durch 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart die den Gemeinderat vom derzeitigen aktuellen Planungsstand berichtete. Zwischenzeitlich fanden wiederum Gespräche mit den Feuerwehrführungskräften statt. In den jeweiligen Gesprächen auch mit dem beauftragten Planungsbüro Rosbigalle in Forchheim wurden mögliche Kosteneinsparungsmöglichkeiten erörtert und dem Gemeinderat in der heutigen Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gegeben. Auch wurde im Sitzungsvortrag auf die Thematik der Hochwasserfreilegung im Zusammenhang des Neubaus eingegangen. Zwischenzeitlich fanden auch Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach sowie dem Landratsamt Bamberg, Sachgebiet Wasserrecht statt. Auf die Schwierigkeiten im Rahmen der Hochwasserfreilegung wurde nochmals eingehend hingewiesen und auch die Grobkosten dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Der Bauantrag für den Neubau einer Feuerwehrgerätehalle für die Freiwillige Feuerwehr in Trunstadt wurde bereits im Mai 2023 dem Landratsamt Bamberg zur Baugenehmigung vorgelegt. Bei einer Umplanung des Gebäudekörpers und der damit verbundenen Kosteneinsparung bedarf es insbesondere der Rücknahme des Bauantrages bzw. eines Tekturantrages zum bestehenden Bauantrag.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Umplanung des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Trunstadt zu. Desweiteren wird trotz der Thematik HQ100 (Hochwasserlinie) am Standort im Bereich „Angerlaub“ festgehalten. Im benannten Standortbereich ist eine Geländeauffüllung vorzunehmen, von dem Verbau eines sogenannten Dammbalkenverschlusses (mobile Sperreinrichtung im Bereich Brückenunterquerung B 26 / Alte Mainstraße) wird Abstand genommen.

Die Umsetzung des Projektes „Neubau Feuerwehrgerätehaus in Trunstadt“ ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Viereth-Trunstadt und der Voraussicht auf die benötigte rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Bamberg, da für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Trunstadt voraussichtlich eine Darlehensaufnahme notwendig ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 08

Sanierung der Kläranlage Trunstadt;

Vergabebeschluss für die statische Ertüchtigung der Krananlage am Einlaufbauwerk auf der Kläranlage

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und beschließt, dass die Arbeiten für die Ertüchtigung der Krananlage auf der Kläranlage in Trunstadt an die Firma KAMetallbau GmbH aus Bamberg zu einer Angebotssumme von 12.963,86 € brutto vergeben werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 09

Hier wurde ein Bauantrag behandelt.

TOP 10

Kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Beratung und Beschlussfassung zur Wiederaufnahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde

Der Gemeinderat Viereth-Trunstadt hat in der Sitzung am 04.12.2023 die Gemeindeverwaltung beauftragt die Möglichkeiten und Kosten für die Wiedereinführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu prüfen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die Vergabe der ruhenden Parküberwachung an die Firma ESD Sicherheitsdienst GmbH aus Mühlendorf.

Die 1. Bürgermeisterin und die Verwaltung werden beauftragt die Vertragsunterlagen anzufertigen.

Vertragsbeginn soll der 01.10.2024 sein.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

11

Persönlich beteiligt:

0

TOP 11

Mitteilungen/Verschiedenes:

Öffentlich

Hier erfolgten Mitteilungen und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates.

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.