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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 29. Juli 2025

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Als Tischauflage wurde der neue Infoflyer vom Seniorenbüro und ein Schreiben der Brauerei Kundmüller zur Sache „Erweiterung Windkraftgebiet WK 135“ verteilt.

  • Im Juli fand der Tag der offenen Gartentür erstmals in der Gemeinde Viereth-Trunstadt in Viereth statt. Die Organisation vor Ort hat der Obst- und Gartenbauverein Viereth federführend Christian Zweier mit seinem Team durchgeführt. Hierfür ein herzliches Dankeschön.
  • An den vergangenen Wochenenden fanden wieder die traditionellen Kirchweihen in Viereth und Trunstadt statt, die sehr gut besucht wurden. Ein herzliches Dankeschön erging seitens 1. Bürgermeisterin an alle Organisatoren bzw. helfenden Hände, die für das Gelingen der jeweiligen Kirchweihen mit beigetragen haben.
  • Am vergangenen Wochenende fand auch das Weinfest in Trunstadt wieder statt sowie eine Woche davor das Jubiläum 120 Jahre Männergesangverein „Lyra“ in Viereth. Auch hierfür ein herzliches Dankeschön für die Durchführung und Organisation der jeweiligen Veranstaltungen.
  • Allgemeine Information von einer durchgeführten Veranstaltung im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen und der Möglichkeit der Bürgerbeteiligung an der Freiflächenphotovoltaikanlage Trabelsdorfer Hof.

Beschluss:

1. Die Gemeinde Viereth-Trunstadt führt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eine kommunale Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren durch.

2. Die fachliche Begleitung zur Durchführung der Wärmeplanung wird dem Institut für Energietechnik ifE GmbH, Amberg, übertragen.

3. Die Gesamtkosten der Beauftragung betragen 33.915,- Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch die pauschale Förderung des Freistaates Bayern in Höhe von maximal 41.000,- Euro für Gemeinden bis 5.000 Einwohner.

4. Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag mit dem Institut für Energietechnik ifE GmbH, Amberg, abzuschließen und die entsprechenden Fördermittel abzurufen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Beschluss:

1. Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu.

2. Der vorliegenden Änderung zur Verkleinerung des räumlichen Geltungsbereiches des Verfahrensgebietes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Viereth-West“ wird zugestimmt (Bebauungsplankonzept vom 09.07.2025).

3. Der Gemeinderat stellt fest, dass es sich bei dem Verfahren um die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Viereth-West“ handelt. Die bisherige Bezeichnung als „1. Änderung“ war redaktionell fehlerhaft und wird entsprechend korrigiert.

4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird entsprechend geändert.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass mit den Reparaturarbeiten am Dach des Rathauses in Viereth die Firma BWK Bedachung beauftragt wird. Grundlage für die Vergabe sind die beiden vorliegenden Angebote vom 28.07.2025 mit einer Angebotssumme von 12.554,90 € und 4.738,60 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 12.05.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurde die Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Zusammenhang mit der Erweiterung der Vorrangfläche 135 in der Gemeinde Viereth-Trunstadt abschließend beraten und hierzu auch ein Beschluss gefasst. Im Rahmen dieser Sitzung informierte auch Herr Frauenknecht von der Regierung von Oberfranken den Gemeinderat über die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Zusammenhang mit der Erweiterung der Vorrangfläche 135 in der Gemarkung Viereth-Trunstadt.

Im Nachgang auf diese Gemeinderatssitzung fand noch eine Informationsveranstaltung, anberaumt durch die Gemeinde Viereth-Trunstadt 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart, in Weiher bzw. in Stückbrunn am statt.

Mit Posteinlauf bei der Gemeinde Viereth-Trunstadt am 30.06.2025 wurde bei 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart eine Unterschriftensammlung gegen die geplante Windenergie im Gemeindegebiet Viereth-Trunstadt vorgelegt. Die Unterschriftenliste haben insgesamt 88 Personen unterzeichnet, davon waren 10 Personen nicht mit ihrem Wohnsitz in der Gemeinde Viereth-Trunstadt gemeldet.

Die Inhalte der Petition/Unterschriftensammlung (Anschreiben) wurden dem Gemeinderat in der heutigen Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gegeben.

Bereits am gleichen Tag, am 30.06.2025, hat Geschäftsleiter Franke die Unterschriftenliste der Regierung von Oberfranken, Herrn Frauenknecht, zur Kenntnisnahme vorgelegt und auch gebeten hierzu Stellung zu nehmen.

In der E-Mail von Herrn Frauenknecht vom 30.06.2025 wird hierzu folgendes ausgeführt:

Die Frist für das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Kapitels „Windenergie“ des Regionalplans Oberfranken-West lief vom 10.03. bis zum 30.05.2025 über einen Zeitraum von fast 12 Wochen. Damit entspricht die Dauer der öffentlichen Auslegung den gesetzlichen Vorgaben des Art. 16 Abs. 3 BayLplG, wonach der Entwurf des Regionalplanes mindestens 1 Monat öffentlich zugänglich sein soll sowie § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG), wonach die Veröffentlichung im Beteiligungsverfahren drei Monate nicht übersteigen soll.

Der Regionale Planungsverband hat in einigen wenigen und begründeten Ausnahmefällen Fristverlängerung gewährt, wenn nachweislich bzw. aus nachvollziehbaren Gründen erst bis zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme abgegeben werden kann, die für die weitere Abwägung inhaltlich von Bedeutung sein kann.

Grundsätzlich ist demnach festzustellen, dass die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen am 30.06.2025 verfristet war. Die Beteiligten der Bürgerinitiative zum Schutz von Mensch und Natur in Viereth-Trunstadt hätten demnach schon vorher die Möglichkeit gehabt direkt bei der Regierung von Oberfranken (Regionaler Planungsverband Oberfranken-West) ihre Bedenken und Einwände vorbringen zu können.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um mögliche Bürgerentscheide, die in einzelnen Gemeinden gefordert werden, wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Bürgerbegehrens/-entscheids nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde sein können, d.h. alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. Art. 18 a Abs. 1 GO). Für die Regionalplanung sind in Bayern die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV) zuständig. Diese erfüllen ihre Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Eine direkte Einflussnahme eines Bürgerentscheides auf die Tätigkeit des Regionalen Planungsverbandes ist daher abzulehnen.

Dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme, diente der allgemeinen Information.

Im Rahmen der Übermittlung der Sitzungsunterlagen wurde dem Gemeinderat auch das Anschreiben der Bürgerinitiative zum Schutz von Mensch und Natur in Viereth-Trunstadt mit der inhaltlichen Sachbegründung übermittelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde die dem Schreiben angefügte Unterschriftenliste dem Gemeinderat nicht übermittelt.

Hier wurde ein Bauantrag behandelt.

Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.

Hier erfolgten Mitteilungen und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates.

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.