Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Als Tischauflage wurde der neue Infoflyer vom Seniorenbüro und ein Schreiben der Brauerei Kundmüller zur Sache „Erweiterung Windkraftgebiet WK 135“ verteilt.
| TOP 01 | Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| TOP 02 | Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; Beauftragung eines Büros mit der fachlichen Begleitung; Sitzungsvortrag von Herrn Prof. Dr. Ing. Markus Brautsch vom Institut für Energietechnik ifE GmbH |
Beschluss:
1. Die Gemeinde Viereth-Trunstadt führt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eine kommunale Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren durch.
2. Die fachliche Begleitung zur Durchführung der Wärmeplanung wird dem Institut für Energietechnik ifE GmbH, Amberg, übertragen.
3. Die Gesamtkosten der Beauftragung betragen 33.915,- Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch die pauschale Förderung des Freistaates Bayern in Höhe von maximal 41.000,- Euro für Gemeinden bis 5.000 Einwohner.
4. Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag mit dem Institut für Energietechnik ifE GmbH, Amberg, abzuschließen und die entsprechenden Fördermittel abzurufen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | 2. Änderung des Bebauungsplanes "Viereth-West", Gemeinde Viereth-Trunstadt; Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge; Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Verfahrensgebietes |
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu.
2. Der vorliegenden Änderung zur Verkleinerung des räumlichen Geltungsbereiches des Verfahrensgebietes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Viereth-West“ wird zugestimmt (Bebauungsplankonzept vom 09.07.2025).
3. Der Gemeinderat stellt fest, dass es sich bei dem Verfahren um die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Viereth-West“ handelt. Die bisherige Bezeichnung als „1. Änderung“ war redaktionell fehlerhaft und wird entsprechend korrigiert.
4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird entsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 04 | Sanierungsarbeiten am Dach Rathaus in Viereth; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass mit den Reparaturarbeiten am Dach des Rathauses in Viereth die Firma BWK Bedachung beauftragt wird. Grundlage für die Vergabe sind die beiden vorliegenden Angebote vom 28.07.2025 mit einer Angebotssumme von 12.554,90 € und 4.738,60 €.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 | Fortschreibung Regionalplan Windenergie, Regierung von Oberfranken; allgemeine Information |
Bereits in der Gemeinderatssitzung am 12.05.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurde die Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Zusammenhang mit der Erweiterung der Vorrangfläche 135 in der Gemeinde Viereth-Trunstadt abschließend beraten und hierzu auch ein Beschluss gefasst. Im Rahmen dieser Sitzung informierte auch Herr Frauenknecht von der Regierung von Oberfranken den Gemeinderat über die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Zusammenhang mit der Erweiterung der Vorrangfläche 135 in der Gemarkung Viereth-Trunstadt.
Im Nachgang auf diese Gemeinderatssitzung fand noch eine Informationsveranstaltung, anberaumt durch die Gemeinde Viereth-Trunstadt 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart, in Weiher bzw. in Stückbrunn am statt.
Mit Posteinlauf bei der Gemeinde Viereth-Trunstadt am 30.06.2025 wurde bei 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart eine Unterschriftensammlung gegen die geplante Windenergie im Gemeindegebiet Viereth-Trunstadt vorgelegt. Die Unterschriftenliste haben insgesamt 88 Personen unterzeichnet, davon waren 10 Personen nicht mit ihrem Wohnsitz in der Gemeinde Viereth-Trunstadt gemeldet.
Die Inhalte der Petition/Unterschriftensammlung (Anschreiben) wurden dem Gemeinderat in der heutigen Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gegeben.
Bereits am gleichen Tag, am 30.06.2025, hat Geschäftsleiter Franke die Unterschriftenliste der Regierung von Oberfranken, Herrn Frauenknecht, zur Kenntnisnahme vorgelegt und auch gebeten hierzu Stellung zu nehmen.
In der E-Mail von Herrn Frauenknecht vom 30.06.2025 wird hierzu folgendes ausgeführt:
Die Frist für das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Kapitels „Windenergie“ des Regionalplans Oberfranken-West lief vom 10.03. bis zum 30.05.2025 über einen Zeitraum von fast 12 Wochen. Damit entspricht die Dauer der öffentlichen Auslegung den gesetzlichen Vorgaben des Art. 16 Abs. 3 BayLplG, wonach der Entwurf des Regionalplanes mindestens 1 Monat öffentlich zugänglich sein soll sowie § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG), wonach die Veröffentlichung im Beteiligungsverfahren drei Monate nicht übersteigen soll.
Der Regionale Planungsverband hat in einigen wenigen und begründeten Ausnahmefällen Fristverlängerung gewährt, wenn nachweislich bzw. aus nachvollziehbaren Gründen erst bis zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme abgegeben werden kann, die für die weitere Abwägung inhaltlich von Bedeutung sein kann.
Grundsätzlich ist demnach festzustellen, dass die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen am 30.06.2025 verfristet war. Die Beteiligten der Bürgerinitiative zum Schutz von Mensch und Natur in Viereth-Trunstadt hätten demnach schon vorher die Möglichkeit gehabt direkt bei der Regierung von Oberfranken (Regionaler Planungsverband Oberfranken-West) ihre Bedenken und Einwände vorbringen zu können.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um mögliche Bürgerentscheide, die in einzelnen Gemeinden gefordert werden, wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Bürgerbegehrens/-entscheids nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde sein können, d.h. alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. Art. 18 a Abs. 1 GO). Für die Regionalplanung sind in Bayern die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV) zuständig. Diese erfüllen ihre Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Eine direkte Einflussnahme eines Bürgerentscheides auf die Tätigkeit des Regionalen Planungsverbandes ist daher abzulehnen.
Dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme, diente der allgemeinen Information.
Im Rahmen der Übermittlung der Sitzungsunterlagen wurde dem Gemeinderat auch das Anschreiben der Bürgerinitiative zum Schutz von Mensch und Natur in Viereth-Trunstadt mit der inhaltlichen Sachbegründung übermittelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde die dem Schreiben angefügte Unterschriftenliste dem Gemeinderat nicht übermittelt.
| TOP 06 | Bauantrag auf Einfamilienwohnhausneubau mit Stellplätzen auf der Flur-Nr. 450/26 der Gemarkung Trunstadt, Schloßleite 2 in 96191 Viereth-Trunstadt (Genehmigungsfreistellungsverfahren) |
Hier wurde ein Bauantrag behandelt.
Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
| TOP 07 | Mitteilungen/Verschiedenes: Öffentlich |
Hier erfolgten Mitteilungen und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates.
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.