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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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An alle Waldbesitzer und Grundstückseigentümer

Ausschneiden der Wald- und Forstwege sowie Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Gehölzen im Gemeindegebiet

Bei den routinemäßigen Kontrollfahrten wurde festgestellt,

dass Äste, Sträucher und Gräser teilweise so weit in den öffentlichen Verkehrsraum ragen (Gehwege, Straßen und Feldwege), dass Fußgänger, Wanderer und Verkehrsteilnehmer hierdurch stark behindert werden. Wir bitten im eigenen Interesse überhängende Äste, Sträucher und Gräser – auch in der Höhe – (eine Durchfahrtshöhe von 4 m muss gewährleistet sein) bis auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. Insbesondere hiervon betroffen sind die unbebauten Baugrundstücke in den Wohngebieten und die Feld- und Flurbereinigungswege.

Beachten Sie bitte, dass für Schäden die durch überhängende Äste entstehen, der Grundstückseigentümer haftet.

Eine weitere Bitte an die Eigentümer:

Bitte prüfen Sie auch die Standsicherheit größerer Bäume, die an Verkehrsflächen und Straßen angrenzen.

Gemeinde Viereth-Trunstadt