| TOP 01 | Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin |
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| TOP 02 | Integration des Schulbusverkehrs in den ÖPNV Landkreis Bamberg; Grundsatzbeschluss |
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte ein Sitzungsvortrag durch die 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart. Der Landkreis Bamberg (Landratsamt Bamberg) hat die Verwaltung im Frühjahr 2024 beauftragt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hinsichtlich seiner Effizienz zu überprüfen und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die stärkere Verzahnung von Schülerverkehr und ÖPNV stellt hierbei einen zentralen Ansatz zur Optimierung des Gesamtsystems dar.
Im Rahmen der Vorbereitung der Gemeinderatssitzung wurden dem Gemeinderat die FAQs zur Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den allgemeinen ÖPNV über das Ratsinformationssystem übermittelt. In der heutigen Gemeinderatssitzung wurde hierauf Bezug genommen. Im Vorgriff auf die Gemeinderatssitzung erfolgten bereits Gespräche mit der Schulleitung der Grundschule Viereth-Trunstadt sowie dem ortsansässigen Busunternehmen. Die Firma Basel bedient derzeit den innerörtlichen Schulbusverkehr zwischen den Schulgebäuden Viereth und Trunstadt bzw. den Schwimmunterricht und Sonderfahrten.
Mit E-Mail-Schreiben vom 09.04.2026 hat das Landratsamt Bamberg, Geschäftsbereich 5 – Regionalentwicklung, die Landkreisgemeinden gebeten in den jeweiligen Gemeinderatsgremien die mögliche Einbindung des Schulbusverkehrs in den ÖPNV des Landkreises Bamberg zu beraten und hierzu Beschlüsse herbeizuführen. Seitens des Landratsamts Bamberg wird um Rückäußerung bzw. Unterzeichnung der beiliegenden Vereinbarung bis spätestens 31.07.2026 gebeten.
Im Rahmen der Sitzungsvorbereitung erfolgte auch eine schriftliche Stellungnahme der Schulleitung der Grundschule Viereth-Trunstadt, Frau Divers. In dem Schreiben selbst spricht sich die Schulleitung auch im Namen der Lehrkräfte gegen die Einbindung des Schulbusverkehrs in den ÖPNV Landkreis Bamberg aus. Des Weiteren wurde auch zur Kenntnis gegeben, dass ein gleichartig lautendes Schreiben auch vom Mittelschulverbund der Gemeinde Viereth-Trunstadt vorliegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag im Zusammenhang mit der Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den allgemeinen ÖPNV des Landkreises Bamberg. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme an der Integration des kommunalen freigestellten Schülerverkehrs in den allgemeinen ÖPNV des Landkreises Bamberg zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 16 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | Errichtung einer Dreifachgarage im Zollweg 3, 96191 Viereth-Trunstadt, Flur-Nr. 2209/1, 2209 der Gemarkung Viereth |
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Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Bauantrag wegen Bau einer Dreifachgarage auf der Flur-Nr. 2209 und 2209/1 der Gemarkung Viereth, Zollweg 3, 96191 Viereth-Trunstadt und stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 04 | Errichtung einer Lagerhalle in der neuen Mainstraße 8, 96191 Viereth-Trunstadt, Flur-Nr. 701/25 der Gemarkung Trunstadt |
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Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt dem Bauantrag Errichtung einer Lagerhalle auf der Flur-Nr. 701/25 der Gemarkung Trunstadt, Neue Mainstr. 8 in 96191 Viereth-Trunstadt zu. Gleichzeitig werden die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Angerlaub in Trunstadt erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 1 |
| Nein-Stimmen: | 15 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 | Neubau Feuerwehrhalle Trunstadt; Vergabebeschluss für das Gewerk Außentüren, Fenster und Sonnenschutz |
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Beschluss:
Der Gemeinderat mit Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass die Leistungen für das Gewerk Außentüren, Fenster, Sonnenschutz im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses der FFW Trunstadt an die Schreinerei Waldemar Then, Schulstr. 6 in 96191 Viereth-Trunstadt mit einer Angebotssumme von 49.706,30 € (brutto) vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 06 | Trinkwasseranlage in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; Umrüstung der Trinkwasseruhren auf digitale Funkwasserzähler |
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Die Gemeinde beabsichtigt, die bisherigen mechanischen Wasserzähler schrittweise durch digitale Funkwasserzähler zu ersetzen. Ausschlaggebend hierfür sind zum einen die erwartenden Kosteneinsparungen bei Zählerwechsel, Ablesung und Verwaltung. Zum anderen können die neuen Zähler ungewöhnliche Wasserverbräuche und mögliche Leckagen frühzeitig erkennen. Dadurch lassen sich hohe und vermeidbare Kosten für die betroffenen Bürger begrenzen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt, die vorhandenen mechanischen Wasserzähler schrittweise durch digitale Funkwasserzähler auf Ultraschallbasis zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 4 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 07 | Gemeindliche Liegenschaft in der Hauptstraße 54 in Viereth; Erneuerung der Elektroinstallation |
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Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Sachvortrag und beschließt das Angebot der Firma Bär in Höhe von 25.331, - € anzunehmen. Gleichzeitig besteht Einverständnis, dass auch die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Bades, der Zimmerdecken sowie der Eingangstür unter Berücksichtigung der zu erwartenden Sanierungskosten durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 08 | Sanierung des Pumpwerkes "Mainwiesen", Gemeinde Viereth-Trunstadt; Beauftragung eines Ingenieurbüros, Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Ingenieurbüro Gaul, Bamberg |
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Die Gesamtkosten für die geplante Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 136.000, - € (netto). Hiervon fallen auf die Bautechnik 36.000, - € (netto), Maschinentechnik 40.000, - € (netto) und Elektrotechnik 60.000, - € (netto).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass das Ingenieurbüro Gaul, Bamberg, mit der fachlichen Begleitung für die anstehende Sanierung des Pumpwerkes „Mainwiesen“ (Basel) beauftragt wird. Des Weiteren stimmt der Gemeinderat auch der dann zu erwartenden Folgebeauftragung für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme, insbesondere bei der Vorbereitung der Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie der Bauoberleitung zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 09 | Sanierung der Ablaufleitung des Nachklärbeckens in der Kläranlage Trunstadt; Beschluss über die Vergabe der Sanierungsarbeiten |
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Im Zuge der Sanierung des Nachklärbeckens auf der Kläranlage Trunstadt wurde auch festgestellt, dass an den Ablaufleitungen bzw. an der Ablaufrinne erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Diese Feststellung wurde zwischenzeitlich mehrfach von den Klärwärtern der Gemeinde bestätigt. Die Leitungen weisen starke Korrosionsschäden auf. Insbesondere besteht die Gefahr, dass ein Flansch versagt, was die ordnungsgemäße Abwasserreinigung erheblich beeinträchtigt oder im schlimmsten Fall unmöglich machen könnte.
Auf dieser Grundlage wurde bereits ein erstes Angebot der Firma Brochier eingeholt. Dieses Angebot beläuft sich auf rund 29.222,28 Euro brutto.
Ein weiteres Vergleichsangebot wurde beauftragt und wird zeitnah eingeholt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der Ablaufleitung im Nachklärbecken der Kläranlage Trunstadt. Die Verwaltung wird beauftragt
| - | ein zweites Vergleichsangebot einzuholen, |
| - | die technisch und wirtschaftlich sinnvollste sowie praktikabelste umsetzbare Sanierungsvariante – nach derzeitiger Einschätzung das Inlinerverfahren – in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Gaul und den zuständigen Fachbehörden festzulegen, |
| - | den Auftrag nach Vorliegen der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, |
| - | die erforderlichen Planungsschritte einzuleiten und die Maßnahme fachgerecht umzusetzen. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 10 | Städtebauförderung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; Freiflächengestaltung einer Teilfläche der Flur-Nr. 701/4 der Gemarkung Trunstadt; |
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Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks befindet sich eine weitere, 4.200 m² große Fläche, die im Zuge einer städtebaulichen Gesamtentwicklung des Areals überplant und gestaltet werden soll. Ziel ist die Schaffung eines attraktiven Aufenthaltsbereiches für alle Generationen mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Vorgesehen sind unter anderem Spiel- und Freizeitangebote, beispielsweise ein Kinderspielplatz, ein Beachvolleyballfeld, eine Pumptrack-Anlage sowie Bewegungs- und Fitnessangebote für ältere Bürgerinnen und Bürger.
Vor einer abschließenden Planung ist vorgesehen, die Bürgerschaft im Rahmen eines Workshops in den Planungsprozess einzubinden. Die Bürgerbeteiligung soll voraussichtlich im September dieses Jahres stattfinden, um Anregungen und Wünsche der Bevölkerung in die weitere Planung einfließen zu lassen.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird – vorbehaltlich der Förderzusage und der weiteren Beschlussfassungen – derzeit für das Jahr 2028 angestrebt. Die Gestaltung der Freifläche soll sich zeitlich möglichst unmittelbar an die Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses anschließen, so dass das Gesamtareal als städtebauliche Einheit neu geordnet und mit einer hohen Aufenthaltsqualität entwickelt werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachbericht und beschließt, dass dieser Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Gemeinderatsitzungen erneut beraten und beschlussmäßig behandelt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 11 | Neubau Feuerwehrgebäude Trunstadt; Beratung zur Verwendung des Aushubmateriales zur Geländemodellierung auf der Flur-Nr. 701/4 der Gemarkung Trunstadt |
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Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass das vorhandene Aushubmaterial vorerst nicht umgelagert wird und demnach auf der jetzigen Lagerfläche verbleibt. Insofern dieser bei der Umbaumaßnahme des Feuerwehrhauses Trunstadt stört, sollte eine Teilverlagerung durch den gemeindlichen Bauhof erfolgen. Der Gemeinderat stimmt auch der Vertagung dieses Tagesordnungspunktes in der Gemeinderatsitzung im September 2026 zu. In dieser Sitzung wird dann dieser Punkt erneut beraten und beschlussmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 12 | Antrag der CSU Viereth auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage Trunstadt sowie Zukunftskonzept für Bürgersolardächer in der Gemeinde Viereth-Trunstadt |
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1. Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Klärschlammpresse der Kläranlage Trunstadt
Dieser Themenpunkt wird schon seit einigen Monaten in der Gemeindeverwaltung und 1. Bürgermeisterin diskutiert und auch schon das fachbegleitenden Ingenieurbüro Gaul, Herr Brückner, in die Vorplanung mit einbezogen. In einem nächsten Verfahrensschritt soll demnach eine Fachfirma mit der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsstudie beauftragt werden, die unter anderem auch darlegt, mit welchem Investitionskostenvolumen für die Installation der Photovoltaikanlage zu rechnen ist. Des Weiteren sollte auch geprüft werden, inwieweit die Möglichkeit von Batteriespeichern bei der Installation berücksichtigt wird.
2. Bürgersolardächer in der Gemeinde Viereth-Trunstadt
In der Gemeinderatssitzung am 02.02.2009 hat der Gemeinderat den Gestattungsvertrag über die Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in der Gemeinde Viereth-Trunstadt zwischen der Gemeinde Viereth-Trunstadt und der GbR Bürger-Solardach-Anlage Viereth-Trunstadt beschlossen. Grundlage für diesen Beschluss war der vorliegende Entwurf des Gestattungsvertrages über die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen. In § 5 dieses Gestattungsvertrages ist auch die Vertragslaufzeit auf 25 Jahre + 1 Jahr der Inbetriebnahme nach Vertragsabschluss vereinbart.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird deshalb die Empfehlung ausgesprochen, im Jahr 2033 den Vorgang auf Wiedervorlage zu nehmen bzw. erneut im Gemeinderat zu beraten und hierüber einen Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf dem Gelände der Klärschlammpresse eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich errichtet und betrieben werden kann. Ziel ist eine höchstmögliche Eigenversorgung der Klärschlammpresse mit selbst erzeugtem Strom zur Reduzierung der laufenden Energiekosten.
Hinsichtlich des Betriebs von Bürgersolardächern in der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird Herr Gemeinderat Hubert Ebitsch prüfen in wie weit an der derzeitigen Vertragskonstellation festgehalten wird oder ob die Gesellschaft beabsichtigt die Vertragsgrundlage zu ändern. Eine konkrete Antragstellung erfolgt dann durch die Gesellschaft.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 13 | Parksituation am Parkplatz "Anger" in Viereth (in Anlehnung an den Angerweg); Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung |
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Auf der Flur-Nr. 2208/3 der Gemarkung Viereth (Grundstück in Anlehnung an den Angerweg in Viereth) wurde von der Gemeinde Viereth-Trunstadt eine Schotterparkplatzfläche errichtet. Begründung war damals für die Anlegung dieses Schotterparkplatzes unter anderem die Nutzung für Kurzzeitparkplätze für den Besuch der Gastronomie und der Gewerbetreibenden in Viereth. Die Flur-Nr. 2208/3 der Gemarkung Viereth befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung). Für die Errichtung des Schotterparkplatzes wurde mit der Bundesrepublik Deutschland ein schriftlicher Nutzungsvertrag ausgefertigt.
In den letzten Monaten wurde seitens der Gemeindeverwaltung festgestellt, dass der Schotterparkplatz nicht mehr als Kurzzeitparkplatzfläche, sondern vielmehr als Dauerparkplatz von Privatpersonen genutzt wird. Unter anderem werden dort Autotransportanhänger, Wohnwägen, Boote und andere Fahrzeuge dauerhaft geparkt. Bereits im November 2025 und im Februar 2026 ergingen von aufmerksamen Bürgern Mitteilungen an das Ordnungsamt der Gemeinde Viereth-Trunstadt hier tätig zu werden.
Beschluss:
Hierzu erfolgte kein Beschluss des Gemeinderats. Es wurde in der Beratung und Diskussion der Konsens erzielt, dass der Gemeinderat Herr Hubert Ebitsch das Parkverhalten mit den dort abgestellten Fahrzeughaltern- und eigentümern bespricht. Sollte hierbei kein Konsens erzielt werden und sich die Parksituation nicht ändern, wird eine neue Beratung im Gemeinderat stattfinden.
| TOP 14 | Mitteilungen/Verschiedenes: Öffentlich |
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Hier liegen Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.