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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Landratsamt Bamberg

Niedrigwasser an Gewässern - Wasserentnahmen sind verboten

In längeren Trockenperioden steigt der Nutzungsdruck auf Fließgewässer durch Anlieger und Eigentümer von Gewässergrundstücken deutlich an. Derzeit sind nahezu alle Gewässerabschnitte im Landkreis Bamberg als sehr niedrig geführt eingestuft.

Bei solchen Niedrigwasserständen können Wasserentnahmen die Gewässer, ihre Ufer sowie darin lebende Tiere und Pflanzen erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist die Entnahme von Wasser zur Bewässerung im Rahmen des sogenannten Anliegergebrauchs aktuell nicht mehr zulässig und verboten.

Auch Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme sind verpflichtet, die Mindestwasserführung im Gewässer zu berücksichtigen. Bei den derzeitigen Niedrigwasserständen ist daher auch für sie eine Wasserentnahme untersagt.

Für weitere Informationen steht der Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Bamberg zur Verfügung. Die aktuellen Wasserstände an größeren Flüssen können unter www.nid.bayern.de bzw. https://www.gkd.bayern.de abgerufen werden.