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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurneuordnung und Dorferneuerung Tütschengereuth

Beginn der Abmarkungs- und Vermessungsarbeiten

Die Neuordnung der Grundstücke ist eine wichtige Aufgabe im Flurneuordnungs­verfahren. Dazu müssen die Grenzen im Verfahrensgebiet nicht nur planerisch festgelegt, sondern auch vor Ort kenntlich gemacht und durch Koordinaten erfasst werden.

Die Überprüfung, Abmarkung und Vermessung der Grenze des Verfahrensgebietes wird das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg übernehmen. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich im September 2023.

Innerhalb des Verfahrensgebietes sind die Mitarbeiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken für diese Aufgaben zuständig. Ansprechpartner vor Ort wird die stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der TG, Frau Julia Knöttner, sein; wenden Sie sich bei Fragen bitte unmittelbar an sie (Tel.:0951/837-214).

Bei den Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten werden auch weitere Helfer benötigt, die durch aktive Mitarbeit ihre evtl. Beitragspflicht nach § 19 FlurbG in Form von Arbeitsleistungen einbringen können. Wenn Sie daran Interesse haben, setzen Sie sich mit dem örtlich beauftragten Vorstandsmitglied Herrn Horst Brehm, Tütschengereuth (Tel.: 09549/987598) oder mit dem Wegbaumeister Herrn Oswald Feuerer, Tütschengereuth (Tel.: 09549/247), in Verbindung.

Zunächst werden die Grenzen in den Ortslagen, sämtliche Straßen, Wege und Gräben sowie die Waldränder soweit notwendig mit Grenzsteinen abgemarkt. In besonderen Fällen sind auch andere Grenzzeichen, wie z. B. Grenznägel oder Meißelzeichen, möglich. Die Grenzzeichen werden in der Regel so gesetzt, dass die Bewirtschaftung der Grundstücke und der Verkehr nicht beeinträchtigt werden. Eine zusätzliche Kennzeichnung mit Pflöcken erleichtert es, die Grenzpunkte später bei der Vermessung und bei der Absteckung der neuen Grundstücke leichter aufzufinden.

Topographische Besonderheiten, wie z. B. Böschungen, größere Raine und Wasser­abflussmulden, werden bei der Vermessung mit erfasst. In den Ortslagen werden in der Regel die alten Grenzen bestehen bleiben. Unabhängig von den Ergebnissen der späteren Neugestaltung kann aber bereits jetzt in Absprache zwischen den Nachbarn eine neue zweckmäßigere Abgrenzung der Hausgrund­stücke vereinbart werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie bei der Abmarkung ggf. darauf ansprechen.

Wie oben beschrieben, werden in der nächsten Zeit im Verfahrensgebiet zahlreiche Grenzzeichen gesetzt und vermessen. Es ist deshalb wichtig, die Grenzsteine und Pflöcke bei den Feldarbeiten zu schonen. Dies erspart der Teilnehmergemeinschaft und damit auch Ihnen Zeit und Geld. Eine Beschädigung, Veränderung oder Entfernung von Grenz- oder Vermessungszeichen ist eine Ordnungswidrigkeit (Art. 22 Abmarkungsgesetz (AbmG) und Art. 23 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungs­gesetzes (AGFlurbG)). Außerdem sind in einem solchen Fall die Kosten der Wiederherstellung dieser Zeichen durch den Verursacher zu tragen. Teilen Sie bitte deshalb die Entfernung, Veränderung, Beschädigung oder Zerstörung von Grenz- und Vermessungszeichen dem örtlich beauftragten Vorstandsmitglied, Herrn Horst Brehm, Tütschengereuth, unverzüglich mit.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nach § 35 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit Art. 11 des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungs­gesetz (AGFlurbG) die Beauftragten der Teilnehmergemeinschaft berechtigt sind, zur Vorbe­rei­tung und zur Durchführung der Vermessung die Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.

Bamberg, 28.08.2023
Kraus
Vorsitzende der TG