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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche

Anordnung

Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

In Viereth in der Weiherer Straße Höhe Haus-Nr. 37/39 wird ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286-21 – Eingeschränktes Halteverbot „Anfang“) einseitig angeordnet. Das eingeschränkte Halteverbot endet an der Kreuzung Weiherer Straße / Im Stämmig.

In Trunstadt im Wiesenweg wird für den Flurbereinigungsweg ab Höhe Kläranlage das VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1026-36 (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) angeordnet.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin