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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche

Anordnung

Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

In Weiher im Umgriff der Hausnummer 10 wird eine Vollsperrung VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ sowie VZ 357 Sackgasse mit Zusatzschild „keine Wendemöglichkeit“ von Dienstag, den 16. September 2025 bis Dienstag, 23. September 2025 angeordnet. Der Anliegerverkehr ist frei, die Umleitung erfolgt über die Dorfstraßen (siehe Lageplan).

Diese Maßnahme wird wegen der Durchführung der Festlichkeiten zur Einweihung des Dorfgemeinschaftshauses (Hausnummer 10) notwendig.

gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin