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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche

Anordnung:

Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

Zwischen Viereth und Weiher wird für den 23.09.2023, 12.00 Uhr, bis 25.09.2023, 11.00 Uhr, das VZ 274-30 (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in beide Richtungen angeordnet.

Die Anordnung erfolgt aufgrund von Kutschfahrten in diesem Bereich im Rahmen des Genusstages am 24.09.2023.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin