Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche
Anordnung:
Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:
Zwischen Viereth und Weiher wird für den 23.09.2023, 12.00 Uhr, bis 25.09.2023, 11.00 Uhr, das VZ 274-30 (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in beide Richtungen angeordnet.
Die Anordnung erfolgt aufgrund von Kutschfahrten in diesem Bereich im Rahmen des Genusstages am 24.09.2023.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.