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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Herbst-Problemmüllsammlung des Landkreises Bamberg

Am Samstag, 7. September 2024 begann im Landkreis Bamberg die erste Sammeltour für „gefährliche Abfälle“. An diesem und weiteren sieben Samstagen steht wie gewohnt zeitweise ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters in verschiedenen Gemeinden zur Verfügung. Dabei werden „gefährliche Abfälle“ entgegengenommen, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

Abholung Viereth-Trunstadt:

Samstag, 28. September 2024

Viereth-Trunstadt (Parkplatz vor dem Bauhof in Viereth) 14:15 – 15:15 Uhr

Folgende Abfälle können abgegeben werden:

Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- und Mäusegift

Lösemittelhaltige Abfälle z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus usw.

Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!)

Holzschutzmittel

Batterien aller Art (z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen)

Chemikalien - z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen usw.)

Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel - z. B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen

Quecksilberhaltige Abfälle - z. B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter

Feuerlöscher

Gebinde mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“

Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen.

Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“

• Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb grundsätzlich nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. Für „pinselreine“ Kunststoffeimer ist die Entsorgung über den „gelben Sack“ möglich oder die Abgabe am Wertstoffhof vorgesehen, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den „gelben Sack“ oder zum Wertstoffhof.

• Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.

• Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.

• Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, ...) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.

• Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 sehr gerne zur Verfügung.